Fördermittel aktuell
Förderaufruf Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“
Ziel
Mit dem Innovationswettbewerb sollen Chancen und Potentiale in der Produktion von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes genutzt werden, um die betriebsinterne Ressourceneffizienz zu steigern und damit klima- und umweltschonendere Prozesse zu ermöglichen. Im Fokus stehen:
- Verringerung des Energieverbrauchs
- Verringerung des Materialeinsatzes
- Intelligente Abstimmung von Wärmequellen und –senken
- Vermeidung oder Verminderung von Abfällen
- Einsparung von benötigtem Lagerraum oder (innerbetrieblichen und externen) Transporten
- Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende Wartung
- Reduzierung von fehlerhaften Teilen und damit von Ausschuss
Für den Förderaufruf stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Projektideen, die die Optimierung von Aspekten einer klimaneutralen Produktion durch Industrie 4.0-Technologien verfolgen.
Die Laufzeit der Förderung beginnt frühestens am 1. August 2022 und endet spätestens am 31. Dezember 2023.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus Baden-Württemberg mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 3000 Beschäftigten sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert?
Einzelvorhaben von Unternehmen können eine maximale Fördersumme von bis zu 250.000 Euro erhalten.
Konsortialvorhaben aus Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen können maximale Zuwendungen von bis 500.000 Euro erhalten.
Die Zuwendungen werden für Unternehmen in Form einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
Wie sind die Fördersätze?
Die Fördersätze für die zuwendungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben von Unternehmen für das Vorhaben betragen:
- Unternehmen < 50 Mitarbeiter (kleine Unternehmen): 45 %
- Unternehmen < 250 Mitarbeiter (mittlere Unternehmen): 35 %
- Unternehmen 250 bis 3.000 Mitarbeiter: 25 %
Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen gewährt.
Welche Kosten werden gefördert?
Bei Unternehmen können Personalausgaben, Fremdleistungen sowie ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag gefördert werden.
Bei Forschungseinrichtungen können in begründeten Fällen zusätzlich Material-/Sachausgaben sowie Reiseausgaben gefördert werden. Der prozentuale Förderanteil hängt bei Unternehmen unter anderem von der Zahl der Beschäftigten ab.
Nach welchen Kriterien entscheidet der Fördermittelgeber?
Die eingereichten Anträge stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere anhand folgender Kriterien bewertet:
- Fachlicher Bezug zum Förderaufruf
- Innovationshöhe und Risiken des Vorhabens
- Bezug auf übergreifende, vernetzte Produktionssysteme gegenüber Insellösungen für einzelne Produktionsanlagen
- Verwertungsperspektive
- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Einsparpotenzial
- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten
- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
Antragsfrist
Anträge können bis zum 10.06.2022 eingereicht werden!
Antragsunterlagen und weitere Informationen
Tipp: Weitere Möglichkeiten zur Förderung von Produktentwicklung und Innovation finden Sie in unserer Rubrik “Fördermittel”.