IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Der AI Act der Europäischen Union

Die EU will mit dem Artificial Intelligence Act (AIA) einen weltweit ersten rechtlichen Rahmen für den Umgang mit KI schaffen, um die Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung von KI-Systemen zu minimieren.
Das Hauptziel besteht darin, das Vertrauen der Bürger in KI-Technologien zu stärken, die Entwicklung und den Einsatz vertrauenswürdiger KI zu fördern und gleichzeitig die mit KI verbundenen Risiken zu minimieren. Nachdem die gesetzgebenden Organe der Europäischen Union den Gesetzesvorschlang im europäischen Trilogverfahren diskutiert haben , wurde nun im Dezember eine politische Einigung erzielt. Der Kern des neuen KI-Gesetzes liegt in der Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikokategorien. KI-Systeme, die in die höchste Risikoklasse fallen, sind explizit untersagt. Hierzu zählen beispielsweise Systeme zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. In die zweithöchste Risikoklasse fallen KI-Systeme mit einem „erheblichen Schadenspotenzial“ für Demokratie, Gesundheit oder Sicherheit. Für diese Systeme gelten spezifische Vorschriften sowie die Möglichkeit für Betroffene, sich zu beschweren.
Andere Systeme, wie etwa Chatbots, unterliegen hingegen geringen oder keiner Regulierung.
Stand: Januar 2024

Weitere Informationen und den aktuellen Stand finden Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union: