WIPANO: Ihr Innovationsvorsprung – Jetzt Förderung für Patente und Normen sichern!

Das Förderprogramm WIPANO unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei, Innovationen zu schützen und wirtschaftlich zu nutzen. Ob durch Patentanmeldungen oder die Anwendung von Normen – das Programm fördert den gesamten Prozess von der Entwicklung bis zur Markteinführung. Ziel ist es, Innovationen rechtlich abzusichern, wirtschaftlich zu verwerten und die Normungslandschaft aktiv mitzugestalten.
Stand: 06/2025

Aktuelles

- Förderzeitraum: Es ist eine laufende Antragstellung bis zum 31.10.2027 möglich. Die aktuell gültige WIPANO-Förderrichtlinie wurde am 22.11.2023 veröffentlicht und gilt bis 31.10.2027.
- Erweiterte Zielgruppen: Jetzt auch für Start-ups in der Frühphase.
- Digitalisierte Antragsstellung: Einfacher Zugang über das neue BMWK-Förderportal

Wer wird gefördert?

Bei WIPANO werden drei für Unternehmen relevante Bereiche unterschieden:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
    • Weniger als 250 Mitarbeitende.
    • Jahresumsatz maximal 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. €.
    • Tätigkeit im Haupterwerb und Sitz in Deutschland.
  • Mittelständische Unternehmen (im Bereich „Normung – Unternehmen“):
    • Bis zu 1.000 Mitarbeitende.
    • Jahresumsatz maximal 100 Mio. €.
  • Angehörige freier Berufe:
    • Tätigkeit im Haupterwerb mit Sitz in Deutschland.
  • Kooperationen zwischen Unternehmen und Hochschulen:
    • Voraussetzung für den Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“.
Nicht förderfähig sind:
  • Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (z. B. gemeinnützige Organisationen).
  • Freiberufler in den Bereichen Steuer-, Unternehmens- und Rechtsberatung.
  • Unternehmen, die in den letzten drei Jahren Schutzrechte angemeldet oder aktiv in Normungsgremien mitgewirkt haben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn in den letzten drei Jahren bereits Schutzrechte angemeldet wurden oder eine Förderung durch WIPANO im gleichen Zeitraum erfolgt ist.
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Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt drei zentrale Bereiche:
  • Patentierung – Unternehmen:
    Das WIPANO-Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit zwei Modulen bei der Sicherung und Verwertung von Innovationen. Diese Module zielen darauf ab, die Schutzrechtsanmeldung und die wirtschaftliche Verwertung effizient zu fördern.
    Modul 1: Schutzrechtsanmeldung
    Dieses Modul bietet Unterstützung bei der Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern und zielt darauf ab, Erfindungen rechtlich abzusichern und das Patentsystem strategisch zu nutzen.
    Im Rahmen von Modul 1 werden folgende Leistungen gefördert:
    • Beratung zur Anmeldung: KMU erhalten Unterstützung bei der Entwicklung einer Strategie für nationale und internationale Schutzrechtsanmeldungen.
    • Stand-der-Technik-Recherche: Eine Recherche wird durchgeführt, um die Neuheit der Erfindung zu prüfen und Konflikte mit bestehenden Patenten zu vermeiden.
    • Patentanwaltsleistungen und Amtsgebühren: Fachliche Unterstützung durch Patentanwälte und Kostenübernahme für die Einreichung der Anmeldung.
    • Internationale Beratung: Für Auslandsschutzrechte gibt es eine spezifische Beratung zur Anmeldestrategie.
    Eine Stand-der-Technik-Recherche ist verpflichtend. Sollte diese Recherche zeigen, dass die Erfindung nicht schutzfähig ist, wird von der Anmeldung abgesehen, wobei dies schriftlich dokumentiert werden muss.
    Modul 2: Verwertungsunterstützung
    Modul 2 setzt nach erfolgreicher Schutzrechtsanmeldung an und unterstützt die wirtschaftliche Verwertung der Innovation. Ziel ist es, die Marktchancen der geschützten Erfindung zu erhöhen.
    Gefördert werden unter anderem:
    • Kosten-Nutzen-Analyse: Die wirtschaftliche Bewertung der Erfindung und mögliche Verwertungsstrategien werden geprüft.
    • Marken- und Designschutz: Ergänzend zur Patentierung werden Schutzmaßnahmen für Marken und Designs gefördert.
    • Messeteilnahmen: Gebühren für Messestände, um die Innovation zu präsentieren, können übernommen werden.
    • Prototypenbau: Die Erstellung eines Prototyps durch externe Dienstleister wird gefördert.
    • Rechtliche Beratung und Vermarktung: Unterstützung bei der Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen und Marketingstrategien.
    • Patentrechtsschutzversicherung: Abschluss einer Versicherung zur Absicherung von Rechtsstreitigkeiten
  • Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
    Normen und Standards stellen eine Brücke zwischen Forschung und wirtschaftlicher Anwendung dar. Sie sichern Qualität, erleichtern die Markteinführung neuer Technologien und fördern die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Der Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ soll diese Vorteile gezielt nutzbar machen.
    Das Programm unterstützt vor allem Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Hochschulen oder öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen. Die Förderung deckt:
    • Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung:
      • Aufbereitung und Diffusion von Forschungs- und Entwicklungsprojektergebnissen für die Normung und Standardisierung.
      • Unterstützung von Projekten zur Entwicklung von einheitlichen Schnittstellen, Terminologien oder Standardprozessen.
    • Marktunterstützung durch Standards:
      • Entwicklung von Prüfnormen zur Förderung der Marktdurchdringung innovativer Technologien.
      • Erstellung von Referenzarchitekturen oder Klassifikationssystemen.
    • Digitale Normung:
      • Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Standards und Normen für digitale Anwendungen entwickeln.
    • Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft:
      • Förderung von Projekten, bei denen mindestens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung mit einem Unternehmen zusammenarbeitet.
      • Mindestens 30 % der Projektarbeit muss von einem Unternehmen getragen werden.
  • Unterstützung bei der Normung und Standardisierung
    Normung und Standardisierung sind zentrale Elemente zur Gestaltung und Durchsetzung technischer Anforderungen und Innovationspotenziale auf den Märkten. Der Förderschwerpunkt „Unterstützung von Unternehmen bei Normung und Standardisierung“ soll es KMU ermöglichen, ihre spezifischen Anforderungen in Normungsgremien einzubringen und strategisches Wissen aufzubauen.
    • Die Förderung unterstützt Unternehmen bei der aktiven Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsgremien sowie bei der Entwicklung von Management- und Umsetzungsstrukturen:
      • Mitarbeit in Normungsgremien:
        • Unterstützung bei der aktiven Teilnahme an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien (z. B. DIN/DKE, CEN/CENELEC, ISO/IEC).
        • Förderung von Reisekosten und Personalkosten im Zusammenhang mit der Gremienarbeit.
      • Aufbau eines Normenmanagements:
        • Entwicklung und Implementierung interner Prozesse zur strategischen Nutzung von Normen und Standards.
      • Erstellung spezifischer Normen:
        • Unterstützung bei der Erarbeitung von DIN SPECs (PAS), VDE SPECs (PAS), Anwenderregeln oder internationalen Äquivalenten.
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Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Struktur und der Umfang variieren je nach Förderschwerpunkt:
  1. Patentierung – Unternehmen:
    • Modul 1: Schutzrechtsanmeldung
      • Beratung, Stand-der-Technik-Recherche, Patentanwaltsleistungen, Amtsgebühren.
      • Maximal 10.000 € Förderung, 50 % der förderfähigen Kosten.
    • Modul 2: Verwertungsunterstützung
      • Kosten-Nutzen-Analysen, Prototypenbau, rechtliche Beratung, Marketingkonzepte.
      • Maximal 6.000 €, ebenfalls 50 % der förderfähigen Kosten.
      • Modul 2 setzt die erfolgreiche Durchführung von Modul 1 voraus.
    • Projektlaufzeit: Maximal 24 Monate.
  2. Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung:
    • Förderquote: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, bei KMU bis zu 80 %.
    • Maximale Fördersumme: 200.000 € je Verbundpartner.
    • Projektlaufzeit: Maximal 24 Monate.
  3. Unterstützung bei der Normung und Standardisierung:
    • Reisekosten und Personalkostenpauschalen:
      • Nationale Gremien: Bis zu 1.000 € pro Sitzung.
      • Internationale Gremien: Bis zu 2.000 € pro Sitzung.
    • Maximale Fördersummen:
      • Gremienarbeit: Bis zu 25.000 €.
      • Aufbau eines Normenmanagements: 5.000 €.
      • Erstellung von DIN SPECs: 10.000 €.
    • Gesamthöchstbetrag: 45.000 € pro Unternehmen.
    • Projektlaufzeit: Maximal 36 Monate.

Fördersummen im Überblick

Bereich Leistungen Maximale Fördersumme Förderquote
Patentierung – Modul 1 Beratung, Anmeldung, Recherchen 10.000 € Bis zu 50 %
Patentierung – Modul 2 Verwertungsstrategien, Prototypenbau 6.000 € Bis zu 50 %
Unterstützung bei der Normung und Standardisierung Reisekosten, Normenmanagement, DIN SPEC 45.000 € Bis zu 70 %
Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung Kooperationsprojekte 200.000 € je Partner Bis zu 80 %
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Wo stellt man den Antrag?

Auf Basis der vorliegenden Parameter wird der Antrag für das WIPANO-Programm über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ gestellt. Dieses System ist zentral für die Abwicklung der Förderanträge und gewährleistet eine strukturierte Einreichung aller benötigten Unterlagen.

Wichtige Schritte bei der Antragstellung:

  1. Zugang zum Antragssystem:
    • Besuchen Sie die Plattform easy-Online.
    • Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich als Nutzer.
  2. Erforderliche Dokumente:
    • Für KMU und Unternehmen:
      • Nachweis der KMU-Eigenschaft (gemäß EU-KMU-Definition).
      • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
      • Beschreibung der geplanten Erfindung oder des Projekts.
    • Für Kooperationen:
      • Kooperationsvereinbarung und Angaben zu den Partnern.
      • Projektbeschreibung und Zielsetzungen.
    • Zusätzliche Nachweise: Erklärung zur Förderfähigkeit gemäß De-minimis-Verordnung.
  3. Verfahren:
    • Projektskizze (bei „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“) als Vorstufe für die Antragstellung.
    • Vollständige Anträge in deutscher Sprache über easy-Online einreichen.
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Wann stellt man den Antrag?

Ein Antrag im Rahmen des WIPANO-Programms muss vor Beginn des geförderten Projekts gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Die genauen Fristen für die Antragstellung variieren je nach Förderschwerpunkt:
  • Patentierung – Unternehmen: Laufende Einreichung bis 31. Oktober 2027.
  • Normung – Unternehmen: Laufende Einreichung bis 31. Mai 2027.
  • Wissenstransfer durch Normung: Skizzeneinreichung bis 31. Mai 2026; vollständige Anträge bis 31. Mai 2027.
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Was ist sonst noch zu beachten?

  • Teilweise ist auch eine anteilige Förderung der Kosten über den Innovationsgutschein BW möglich (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens.
Weitergehende Fragen zu Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Beratungstage mit regionalen Patentanwälten diskutieren. Sie können sich über unsere Veranstaltungsübersicht zu den monatlichen Patentsprechtagen anmelden.
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Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen zum WIPANO-Programm. Diese FAQs decken Themen wie Antragsberechtigung, Fördervoraussetzungen und den Ablauf des Antragsverfahrens ab. Sie finden Sie hier.