Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – unterstützt
zum einen die Nutzung des kreativen Potenzials, insbesondere kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU), und die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und
Erfindungen aus der öffentlichen Forschung.

Aktuelles

-   Ab dem 01. November 2021 können vorübergehend keine neuen Projektskizzen im Förderschwerpunkt “Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung” mehr angenommen werden (befristeter Einreichungsstopp für Projektskizzen)
-   Am 1. Januar 2020 ist eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, diese ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
-   Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 30.06.2023) erfolgen.

Wer wird gefördert?

Bei WIPANO werden drei für Unternehmen relevante Bereiche unterschieden:

Unterstützung bei der Patentierung

WIPANO unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe bei der erstmaligen schutzrechtlichen Absicherung ihrer Ideen und Entwicklungen – oder wenn die letzte Schutzrechtsanmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen,  die Vorteile gewerblicher Schutzrechte zu verstehen und das Patentsystem strategisch zu nutzen.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien
Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung:
  • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen,
  • einen Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro erwirtschaftet haben,
  • ihr Gewerbe im Haupterwerb betreiben und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland besitzen,
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Außerdem werden Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Verwertung von wirtschaftlich nutzbaren Ergebnissen aus der Forschung unterstützt. So werden Potenziale für Wirtschaft und Unternehmen sichtbar und einer ökonomischen Nutzung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht.

Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung

WIPANO unterstützt den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Wirtschaft. Dazu werden Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen. Damit stehen diese als Abbild des Stands der Technik direkt und mit großer Sichtbarkeit der Wirtschaft zur Verfügung. Normen und Standards können auch dazu beitragen, den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen, z. B. durch die Entwicklung von Test- und Prüfnormen. Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung von FuE-Projekten zur digitalen Normung bzw. Standardisierung. Damit soll insbesondere für Unternehmen eine Anwenderfreundlichkeit erreicht werden.

Unterstützung Unternehmen bei Normung und Standardisierung 

WIPANO unterstützt des Weiteren KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien wie bspw. DIN/DKE, CEN/CENELEC sowie ISO/IEC aktiv beteiligen wollen. Ziel ist es, die Chancen der Durchsetzung von Innovationen am Markt zu erhöhen. KMU und Mittelstandsunternehmen sollen hierfür ein besseres strategisches Verständnis für Normung und Standardisierung entwickeln und zugleich ihre Kenntnisse und Anforderungen in die Normungsgremien einbringen.
Gefördert werden KMU sowie weitere Unternehmen des Mittelstandes, die: 
  • nicht aktiv in den letzten drei Jahren in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien (z. B. bei DIN/ DKE, CEN/ CENELEC und ISO/ IEC), mitgearbeitet haben,
  • eine maximal Größe von 1.000 Mitarbeitern,
  • ein maximal Jahresumsatz von 100 Mio € nicht überschreiten,
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen. 
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Was wird gefördert?

Unterstützt werden öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen, KMU und Angehörige der Freien Berufe bei der Schutzrechtssicherung und Verwertung von Geistigem Eigentum. Dies betrifft den gesamten Prozess von der Überprüfung einer Idee bis hin zur Verwertung der Erfindung. Durch die Beteiligung von einem oder mehreren qualifizierten externen Dienstleistern wird eine fachlich kompetente Unterstützung sichergestellt.
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Wie wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) absichern wollen bzw. deren letzte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Die zuschussfähigen fachlichen Anforderungen sind einzelnen Leistungspaketen (LP) zugeordnet. Damit werden auch nachhaltige Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgehensweise sichergestellt. 
  • Die Leistungspakete sind durch einen oder mehrere qualifizierte externe Dienstleister bzw. Patentanwälte (LP 4) zu erbringen. Die Wahl des Dienstleisters ist frei.
  • Hinweise hinsichtlich Bewertungskriterien zur Auswahl qualifizierter externer Dienstleister stehen unter www.wipano.de zur Verfügung.

Unterstützung Patentierung

Im Rahmen von „Unternehmen Patentierung“ wird die Zuwendung als Anteilsfinanzierung gewährt und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 16.600 Euro. Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.

Leistungspakete (LP) im Bereich Patentierung im Überblick

LP
Bezeichnung
Zuwendungen
LP 1
Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit
  • Beratung von Wissenschaftlern in der öffentlichen Forschung
    sowie Erfindern in KMU bzw. der Freien Berufe
  • Ausführliche Prüfung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik
800 Euro*
LP 2
Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
  • u. a. Kosten-Nutzen-Analyse, Wirtschaftsrecherchen, Marktanalyse
800 Euro*
LP 3
(Strategie-) Beratung und Unterstützung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie
  • Für Unternehmen nur verpflichtend bei Auslandsanmeldungen
1.000 Euro*
LP 4
Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
  • Patentanwaltsleistungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldung/en
    und Schutzrechtsnachanmeldung/en
  • Amtsgebühren für Schutzrechtsanmeldung/en und Schutzrechtsnachanmeldung/
    en sowie Marken- und/oder Designanmeldung
10.000 Euro*
LP 5
Aktivitäten zur Verwertung (Auswahl)
  • Erarbeitung einer schutzrechtsbezogenen Verwertungsstrategie
  • Beratung und Prüfung der Verwertungsmöglichkeiten
  • Aktive Messeteilnahmen (eigener Messestand) ohne Reisekosten
  • Prototypen-Bau (Materialausgaben)
  • Patentrechtsschutzversicherung nur bei Unternehmen Patentierung während
    der Vorhabenlaufzeit
4.000 Euro*
*Mehrausgaben in einzelnen Leistungspaketen können durch Minderausgaben in anderen Leistungspaketen
im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden (Ausnahme: LP 4).

Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei der maximale Förderbetrag der Zuwendung je Verbundpartner und Projekt auf 200.000 Euro beschränkt ist. Die maximale Förderquote beträgt für Unternehmen bis zu 80 Prozent, für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen 85 Prozent der förderfähigen Kosten/Ausgaben. Die Laufzeit für konkrete Arbeiten am Projekt umfasst maximal 24 Monate.
Form
Förderbetrag
(maximale Förderung
je Verbundpartner
und Projekt)
Anteilsfinanzierung
(maximal)
Hochschulen und außeruniversitäre, öffentlich
grundfinanzierte Forschungseinrichtungen
200.000 Euro
85 Prozent
Unternehmen
200.000 Euro
bis zu 80 Prozent
Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die mit folgenden Förderquoten finanziert werden können:
  • bis zu 80 Prozent bei kleinen und Kleinstunternehmen,
  • bis zu 75 Prozent bei mittleren Unternehmen und
  • bis zu 50 Prozent bei großen Unternehmen
Berechnung der Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen
oder
Unternehmens-
kategorie
Zahl der
Mitarbeiter
Jahresumsatz
Jahresbilanzsumme
Förderquote
mittel
unter 250
höchstens 50 Mio. Euro
höchstens 43 Mio. Euro
75 Prozent
klein
unter 50
höchstens 10 Mio. Euro
höchstens 10 Mio. Euro
80 Prozent
kleinst
unter 10
höchstens 2 Mio. Euro
höchstens 2 Mio. Euro
80 Prozent

Unterstützung von Unternehmen bei Normung und Standardisierung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung mit bis zu 70 Prozent gewährt, wobei der maximale Förderbetrag 40.000 Euro umfasst.

Die Leistungspakete können unabhängig voneinander in Anspruch genommen und auch einzeln genutzt werden. Dabei ist keine bestimmte Reihenfolge zu beachten. Voraussetzung ist jedoch immer die aktive Teilnahme und Mitgliedschaft in einem Normungs- bzw. Standardisierungsgremium.
LP
Bezeichnung
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderung bis zu
(Maximale
Zuwendungssummen)
LP 1
Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien
Teilnahmegebühren und Reisekosten für nationale und/ oder internationale Normungsgremien
Normungsrelevante Beratungen durch externe Dienstleister
  20.000 Euro
LP 2
Normenrecherchen und Normenmanagement
Normenrecherchen
Normenmanagement (bspw. Perinorm, Normenticker, DIN-Mitteilungen)
DITR-Datenservice
 10.000 Euro
LP 3
DIN SPEC PAS und/ oder VDE-Anwendungsregel
Prüfung und Erstellung einer DIN SPEC PAS und/ oder VDE-Anwendungsregel
10.000 Euro
Des Weiteren werden Reisekosten (ohne Gewährung von Tagegeld) im Zusammenhang von nationalen und/oder internationalen Normungsgremien anerkannt. Innerhalb des Leistungspakets 1 besteht die Möglichkeit zur Förderung einer Personalkostenpauschale (Quote von 70 %).
Die Personalkostenpauschale beträgt pro
  • Teilnahme nationale Gremiensitzung 1.000 Euro
  • Teilnahme europäische Gremiensitzung 1.500 Euro
  • Teilnahme internationale Gremiensitzung 2.000 Euro
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Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss mit dem easy-Online erstellt werden. Dort finden Sie unter „BMWK“ – „WIPANO“ die auszuwählenden Förderbereiche.
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Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Die Förderung wird erst am Ende des Projekts gewährt.
Anträge können laufend gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht grundsätzlich nicht.
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Was ist sonst noch zu beachten?

  • Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 30.06.2023) erfolgen.
  • Für alle Förderschwerpunkte ist zu berücksichtigen, dass mit dem Vorhaben bzw. den Aktivitäten zum Vorhaben nicht vor dem Bewilligungszeitraum begonnen werden darf! Verstöße gegen diesen Grundsatz führen unmittelbar zum Ausschluss der Förderfähigkeit.
  • Teilweise ist auch  eine anteilige Förderung der Kosten über das Förderprogramm Innovationsgutschein A Baden-Württemberg (Patentrecherche) möglich.
Weitergehende Fragen zu Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Beratungstage mit regionalen Patentanwälten diskutieren. Sie können sich über unsere Veranstaltungsübersicht zu den monatlichen Patentsprechtagen anmelden. 
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Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?