Digitalisierungsfinanzierung Baden-Württemberg (ehemals Digitalisierungsprämie)
Die Digitalisierungsförderung richtet sich sowohl an kleine und mittlere Unternehmen, die ihre IT-Infrastruktur aufbauen oder modernisieren, als auch an mittelständische Unternehmen, die ihre digitalisierten Geschäftsprozesse miteinander vernetzen oder die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz einzelne Prozessschritte oder einen gesamten Prozess automatisiert ausführen lassen wollen.
Stand: 11/2025
Hinweis zur “Digitalisierungsprämie Plus”
Das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ wird seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr angeboten. Die Landesregierung hat das Förderangebot im Bereich Digitalisierung neu strukturiert – die Digitalisierungsförderung wurde unter dem neuen Programm „Digitalisierungsfinanzierung“ zusammengefasst. Unternehmen können somit keine direkten Zuschüsse mehr beantragen; stattdessen erfolgt die Förderung von Digitalisierungsprojekten jetzt im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihre IT-Infrastruktur neu aufbauen oder modernisieren möchten.
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Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und einen Gruppenumsatz von maximal 500 Millionen Euro erzielen. Diese können eine Förderung erhalten, wenn sie ihre digitalisierten Geschäftsprozesse miteinander vernetzen oder einzelne Prozessschritte bzw. ganze Prozesse mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisiert ausführen lassen.
Was wird gefördert?
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Investitionen in die IT-Infrastruktur
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Maßnahmen zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten
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Entwicklung und Umsetzung von digitalen Strategien und Konzepten
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Weiterbildungsmaßnahmen
Finanziert werden sowohl Investitionskosten als auch Betriebsmittelbedarfe in den oben genannten Themenfeldern.
HINWEIS: Alle Vorhaben müssen am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden!
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse gewährt. Insgesamt gibt es drei Förderstufen:
Förderstufe 1: Basisdigitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen, nur für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten)
- Investitionen in die IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud)
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für KMU, zusätzlich ERP-Förderzuschuss)
- Digitalisierung betrieblicher Prozesse mit Vernetzung neuer digitaler Produkte oder Dienstleistungen (digitale Transformation)
- IT-Sicherheit
- Weiterbildung
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für KMU, zusätzlich ERP-Förderzuschuss)
- Große Digitalisierungsvorhaben der Förderstufe 2 (Darlehensbetrag übersteigt 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe)
- Einsatz von Zukunftstechnologien wie Big Data und Künstlicher Intelligenz in der Wertschöpfungskette
In Förderstufe 3 erhalten KMU einen zusätzlichen Tilgungszuschuss aus Mitteln der L-Bank.
Für Vorhaben bis 250.000 Euro in den Förderstufen 2 und 3 erhalten KMU einmalig die „Digitalisierungsprämie“ des Landes als weiteren Tilgungszuschuss.
Hinweis: Die L-Bank bietet die Digitalisierungsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW an. Grundlage ist das KfW-Programm ERP-Förderkredit Digitalisierung.
Die Programmbestimmungen entsprechen im Wesentlichen denen des KfW-Programms.
Zusätzlich verbessert die L-Bank die bereits attraktiven Konditionen des ERP-Förderkredits Digitalisierung.
Die Programmbestimmungen entsprechen im Wesentlichen denen des KfW-Programms.
Zusätzlich verbessert die L-Bank die bereits attraktiven Konditionen des ERP-Förderkredits Digitalisierung.
Umfang der Finanzierung
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Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
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Minimaler Bruttodarlehensbetrag: in der Regel 25.000 Euro
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Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
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5 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
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Bis zu 25 Millionen Euro für Nicht-KMU (in den Förderstufen 2 und 3)
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Laufzeitvarianten
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5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreiem Jahr und Sollzinsbindung für 5 Jahre
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7 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 7 Jahre
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10 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre
Konditionenübersicht
Die aktuellen Sollzinssätze und Tilgungszuschüsse finden Sie auf der Website der L-Bank unter www.l-bank.de/konditionen
Wann und wo stellt man den Antrag?
Unternehmen können den Förderantrag jederzeit über ihre Hausbank stellen.
Hinweis: Das Darlehensprogramm ist befristet bis zum 30. Juni 2027.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
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Ihre IHK unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms sowie bei der Antragstellung. Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner vor Ort.
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Weiterführende Informationen zur Digitalisierungsfinanzierung, inklusive Merkblätter und Antragsunterlagen, finden Sie auf der offiziellen Website der L-Bank
