Digitalisierungsprämie Plus erneut eingeschränkt

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen , einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Aktuelles

-  Die maximale Investitionssumme wird in der Zuschussvariante auf 15.000 € reduziert. Der Tilgungszuschuss in der Darlehensvariante wird auf 4% reduziert.

-   ab sofort können Anträge auf die Zuschussförderung der Digitalisierungsprämie Plus einfach und rein digital auf dem neuen Förderportal der L-Bank gestellt werden

-   Im Koalitionsvertrag (Stand 01.04.2022) wurde festgelegt, dass die Digitalisierungsprämie Plus weitergeführt und insbesondere für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige noch besser ausgestaltet wird.
Antragsteller können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
  • Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
    → Antragstellung über die L-Bank
  • Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
    → Antragstellung über die Hausbank des Antragstellers
Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen.
Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, die Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw ist.
nach oben

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis maximal 500 Mio € bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Nicht gefördert werden
  • Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
  • Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur tätig sind.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts (https://www.l-bank.de/uis).
ACHTUNG: Falls ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Für die Zuschussvariante beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses durch die L-Bank, bei der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig. Gefördert werden z.B. Vorhaben in den Bereichen:
  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
    (zum Beispiel 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-commerce, e-procurement)
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    (zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards, Migration von Daten, Portierung von Softwarekomponenten)
  • Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung
    (zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)
  • Schulungen von Mitarbeitern durch externe Anbieter
Nicht gefördert wird
  • die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z.B. Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Software wie z.B. übliche Betriebssysteme oder gesetzlich vorgeschriebene Bürossoftware).
  • die Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
  • übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung oder Videos, aber auch Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
  • die Schulung an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
  • Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
nach oben

Welche Kosten werden gefördert?

Lizenz- und Systemservicegebühren werden für maximal 12 Monate berücksichtigt. Schulungskosten werden bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschl. Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert. Kosten für Leasing und Mietkauf können für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gefördert werden.

Wie hoch ist der Förderanteil?

Die Digitalisierungsprämie Plus steht als
  • reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als
  • Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung.
Der Zuschuss (Zuschussvariante) bzw. Tilgungszuschuss (Darlehensvariante) ist abhängig von der Höhe des Investitionsbetrags bzw. Bruttodarlehensbetrages. Den Tilgungszuschuss erhalten Sie nach erfolgreicher Durchführung des Projektes. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen.
Aktuell gibt es folgende Konditionen:
Die Höhe des Zuschusses ist bei beiden Fördervarianten abhängig vom Investitionsvolumen:
Investitionsbetrag bzw. Bruttodarlehensbetrag
Zuschussvariante
5.000 bis einschließlich 15.000 €
30 % (max. 3.000 €)
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 5.000 € und von mehr als 15.000 € werden nicht mit der Zuschussvariante gefördert.
Weitere Informationen und die genauen Förderkonditionen zu den jeweiligen Programmvarianten finden Sie unter:
ACHTUNG: Eine Kombination der beiden Fördervarianten aus der Digitalisierungsoprämie Plus oder mit anderen öffentlichen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.
nach oben

Wie sind die Darlehens-Konditionen?

  • Kredithöhe: 15.000-100.000 €
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0-2 Jahre
  • Sollzinsbildung: wie Kreditlaufzeit
  • Tilgungszuschuss von 4%
  • Bereitstellungszinsen: keine
  • Der Zinssatz der Darlehensvariante wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben. Die aktuellen Zinssätze der L-Bank aufgeschlüsselt nach Preisklassen können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen.
  • Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich mit Kürzung des Tilgungszuschusses (dies gilt nur für Zusagen seit dem 01.07.2021)
nach oben

Wo stellt man den Antrag?

Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie bei der L-Bank:  Zuschussvariante (direkter Zuschuss) oder  Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss).
  • Das Antragsverfahren in der Darlehensvariante wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter.
  • Den Antrag für die Zuschussvariante und die DE-minimis-Erklärung reichen Sie bitte schriftlich bei der L-Bank ein.
Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der Digitalisierungsfortschritt für das antragstellende Unternehmen deutlich werden.
nach oben

Wann stellt man den Antrag?

ACHTUNG: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Als Vorhabensbeginn zählt bereits der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
nach oben

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • Ihre IHK  unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung. Ihren Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite
  • Weiterführende Informationen finden Sie auch online auf der Website der L-Bank.
 → nach oben