RoHS / ElektroStoffV

RoHS-Ausnahmen

Im EU-Amtsblatt L 33 wurden zehn delegierte Richtlinien veröffentlicht, mit denen bestimmte Ausnahme-Regelungen der RoHS-Richtlinie geändert bzw. verlängert und in einem Fall neu festgelegt wurden. Die europäische RoHS-Richtlinie sowie die praktisch gleichlautende deutsche Elektrogeräte-Stoff-Verordnung beschränken den Einsatz diverser Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ausnahmen davon sind in den Anhängen III und IV der RoHS-Richtlinie geregelt und werden bei RoHS-Änderungen jeweils mit einigen Monaten Zeitverzug ins deutsche Recht übernommen.
Anhang III enthielt bisher 41 Ziffern, zum Teil mit Unter-Ziffern. Neun dieser Ziffern bzw. Unter-Ziffern wurden nun geändert, zum Teil durch weitere Aufsplittung in Unter-Ziffern, zum Teil durch Verlängerung der bestehenden Fristen. 
Nachfolgend sind die Richtlinien-Nummern, die darin reglementierten RoHS-Ausnahme-Ziffern sowie deren Anwendungsbereiche aufgelistet:
  • 2019/169: Änderung von 7c II: Blei in dielektrischer Keramik in bestimmten Kondensatoren
  • 2019/170: Änderung von 7c IV: Blei in PZT-basierten dielektrischen Keramikwerkstoffen für bestimmte Kondensatoren
  • 2019/171: Aufsplittung von 8b in 8b und 8b I: Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten
  • 2019/172: Aufsplittung von 15 in 15 und 15a: Blei in Loten zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Schaltungsträger in integrierten Flip-Chip- Baugruppen
  • 2019/173: Aufsplittung von 21 in 21, 21a, 21b und 21c: Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Glas wie Borosilicatglas und Kalk-Natron-Glas
  • 2019/174: Änderung von 29: Gebundenes Blei in Kristallglas gemäß der Richtlinie 69/493/EWG
  • 2019/175: Änderung von 32: Bleioxid in Glasfritten zur Befestigung von Glasscheiben für bestimmte Laserröhren
  • 2019/176: Änderung von 37: Blei in der Beschichtung bestimmter Dioden
  • 2019/177: Änderung von 18b in 18b und 18b I: Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen mit Leuchtstoffen
  • 2019/178: Neu-Aufnahme von 42: Blei in Lagern und Lagerbuchsen für gewisse nicht für den Straßenverkehr bestimmte gewerblich genutzte Maschinen und Geräte
Das EU-Amtsblatt L 33 ist über folgenden Link in allen EU-Amtssprachen verfügbar (Link zu L 33).