RoHS-Ausnahmen

RoHS-Ausnahmen im Hinblick auf Juli 2021

Viele Unternehmen warten auf eine Nachricht, dass diverse am 21.07.2021 ausgelaufene Ausnahmeregelungen in der RoHS-Richtlinie verlängert werden. Am 2. Juni 2021 wurde eine entsprechende delegierte Richtlinie erlassen, die jedoch nur eine spezielle Verwendung von Quecksilber betrifft:
„Delegierte Richtlinie (EU) 2021/884 der Kommission vom 8. März 2021 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Geltungsdauer einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in elektrischen Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen“ (im EU-Amtsblatt hier)
Diese Verlängerung wäre schon Mitte 2019 ausgelaufen und wurde nun 2021 offiziell bis Juli 2026 verlängert. Deshalb sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich nichts ändert, bis die EU-Kommission ihre Entscheidungen veröffentlicht und dass diverse Ausnahmen damit über den 21.07.2021 hinaus unverändert weitergelten. (vgl. insb. Art 5 der ROHS-Richtlinie).