Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds startet erst ab 1. April 2024

Das 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein.
Laut aktuellem Zeitplan wird diese nun wohl ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen und die Registrierung inländischer Herstellerinnen und Hersteller kann daher erst dann erfolgen.
Seit dem 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 stellt das UBA außerdem den betroffenen Akteuren auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die insbesondere Herstellerinnen und Hersteller Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können.
Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des UBA mit dem Titel “Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds startet ab 1. April 2024”.