Kunststoffabgabe

Koalition beschließt neue Kunststoffabgabe

Seit einigen Jahren müssen die EU-Staaten eine Abgabe von 80 Cent pro Kilogramm Kunststoffabfall, sofern dieser gemäß offizieller Statistik nicht recycelt wird, an die EU bezahlen. Dies wurde als zusätzliche Einnahmequelle der EU eingeführt und fließt in den allgemeinen EU-Haushalt ein. Deutschland bezahlt deshalb derzeit rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Ampel-Koalition auf Bundesebene hat im Zuge der Haushaltsberatungen für 2024 angekündigt, dass dieser Betrag künftig von den Herstellern bzw. Inverkehrbringern von Kunststoffen bezahlt werden soll. Dazu soll eine neue Kunststoff-Abgabe („Plastik-Abgabe“) eingeführt werden, wie es schon im Koalitionsvertrag beschlossen worden sei.
Details sind noch offen, z. B. der Kreis der Betroffenen (nur Verpackungen oder auch Nicht-Verpackungen?). Speziell im Verpackungsbereich gilt unverändert die Teilnahmepflicht an dualen Entsorgungssystemen im privaten Bereich (da damit die Sammlung und Verwertung gebrauchter Verpackungen finanziert wird). Außerdem ist für bestimmte Einwegprodukte ab Januar 2024 bereits die neue Einwegkunststofffondsabgabe zu bezahlen, die unabhängig von den neuen Entwicklungen gilt. Denn die Einnahmen aus letzterer soll in einem komplizierten Verfahren an Kommunen ausgeschüttet werden, die damit die Reinigung von öffentlichen Flächen vergütet bekommen. Dagegen wird die neue „Plastik-Abgabe“ über den Bund an die EU fließen.
Die neue „Plastik-Abgabe“ wird für Unternehmen nicht nur Kosten, sondern auch weitere Bürokratie verursachen, da ein „gerechte“ Verteilung der Abgabepflicht sowie eine Lenkungswirkung hin zu weniger Kunststoffabfall angestrebt wird. Das wäre u. a. der Fall, wenn die Höhe der Abgabe vom Recyclatanteil in der Neuware abhängen würde. Zweifelhaft ist außerdem, ob das Ersetzen von Kunststoffen jeweils zu umweltfreundlicheren Lösungen führen wird, da z. B. beschichtete Faserverbunde schlecht recycelbar sind.
Die neue Entwicklung gilt auch unabhängig von den Überlegungen in einigen Kommunen, kommunale Steuern auf bestimmte Kunststoffverpackungen einzuführen.