Medieninformation vom 30. August 2023

Kein blinder Aktionismus nach dem Motto „Mehr vom Gleichen hilft mehr“: IHK sieht aktuelle Klimapolitik als nicht zielgerichtet an / IHK-Umfrage und Expertenrat zeigen Handlungsbedarf auf

IHK-Vizepräsidentin Bettina Schuler-Kargollsieht einige grundsätzliche Fragen zur Klimapolitik aufgeworfen: „Die Unternehmen nehmen bereits jetzt erhebliche bürokratische und finanzielle Belastungen auf sich, um die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen zum Klimaschutz umzusetzen. Die geforderten Maßnahmen sollten deshalb auch zur Zielerreichung geeignet sein. Aktuell tragen viele Klimaschutzmaßnahmen jedoch hauptsächlich dazu bei, die Standortkosten zu erhöhen. Unternehmen schauen sich in der Folge vermehrt nach Standorten im Ausland um und fahren ihre Investitionen zurück.“
Die Vizepräsidentin beruft sich dabei auf die Ergebnisse des aktuellen IHK-Energiewendebarometers: Branchenübergreifend beurteilen die Unternehmen die Auswirkungen der Energiewende auf ihre Wettbewerbsfähigkeit so schlecht wie nie zuvor. 52 Prozent sehen ihr Geschäft als negativ oder sehr negativ beeinflusst an. Die Unternehmen bemängeln vor allem fehlende Planbarkeit, zu viel Bürokratie und hohe Energiepreise.
Am 22. August dieses Jahres veröffentlichte zudem der Expertenrat für Klimafragen (ERK) seine jährliche Stellungnahme zum Umsetzungsstand des Klimaschutzgesetzes. Er prognostiziert darin eine Verfehlung der im Gesetz definierten CO2-Einsparziele auf dem Weg zur Klimaneutralität.
„Die Stellungnahme des Expertenrates für Klimafragen bestärkt uns als IHK in unserer grundsätzlichen Kritik an der aktuellen Klimapolitik,“ so Bettina Schuler-Kargoll. „Die vielen kleinteiligen und bürokratisch aufwändigen Maßnahmen müssen auf einer soliden Datengrundlage steh en. Wir müssen wissen, welche konkreten Folgen und Kosten mit den Maßnahmen zum Klimaschutz verbunden sind. Nur wenn wir auf eine ökonomisch erfolgreiche Klimaschutzstrategie setzen, wird sie weltweit Nachahmer finden.“
Was aus der ERK-Stellungnahme deshalb nicht folgen sollte, so die Unternehmerin, sei blinder Aktionismus nach dem Motto ‚mehr vom Gleichen hilft mehr‘. Vielmehr sollten sich alle Akteure unter Einbindung von wichtigen Stakeholdern aus der Praxis zusammensetzen. So müsse man überlegen, welche neuen Schwerpunkte in der Strategie des Klimaschutzes – etwa die Stärkung marktwirtschaftlicher Instrumente – es zu setzen gilt.
Auch müsste ein Gesamtkonzept „Klimaschutz“ die Zielkonflikte, die in der Realität auftreten, adressieren. So werde im Klimaschutzprogramm zum Beispiel der Konflikt zwischen einem reduzierten Flächenverbrauch und der Zurverfügungstellung von Gewerbegebieten nicht erwähnt. Oder die Vereinbarkeit von der Erschließung heimischer Energie- und Rohstoffquellen mit den Bedenken der Anwohner. „Das sind jedoch Fragen, die uns vor Ort beschäftigen,“ so die IHK-Repräsentantin abschließend.

Hintergrund
Das Klimaschutzgesetz definiert die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045. Das Klimaschutzprogramm ist kein Gesetz, sondern eine Erklärung, in der die Bundesregierung viele Einzelmaßnahmen aus den Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und -nutzung zusammengefasst hat, mit der sie die Klimaneutralität erreichen will. Darin enthalten sind zum Beispiel das Energieeffizienzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz, der internationale Klimaclub, aber auch Absichtserklärungen wie eine digitale Verwaltung und der Ausbau von Ladesäulen für E-Autos. Das vollständige Energiewendebarometer steht unter www.ihk.de/sbh/energiewende zur Verfügung.