IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Fachkundenachweis Güterkraftverkehr


Genehmigungserfordernis

Ein Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr (Transporte für Dritte gegen Entgelt) betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn zumindest eines der eingesetzten Fahrzeuge eine zulässige Höchstmasse (zHM) von mehr als 3.500 Kilogramm aufweist. Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, die für eine Genehmigungserteilung vorliegen müssen, finden Sie im Artikel „Genehmigungsverfahren Güterkraftverkehr“.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und die finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmensinhaber (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen. Verkehrsleiter ist entweder (einer) der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person (siehe auch unseren Artikel „

Verkehrsleiter

“).
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sind der Werkverkehr (Beförderungen von Gütern für eigene Zwecke des Unternehmens, § 1 Absatz 2 GüKG) und die in § 2 GüKG aufgeführten Beförderungen nicht genehmigungspflichtig.

Fachliche Eignung

Der Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Art. 8 Abs. 1 und 3 VO (EG) Nr. 1071/2009, § 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)).
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer: zweimal je 2 Stunden). Wurden diese beiden Prüfungsteile jeweils erfolgreich abgelegt, folgt nach rund zwei Wochen die mündliche Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten).
In der Vergangenheit bestand die Möglichkeit, die fachliche Eignung im Rahmen einer Berufsausbildung oder eines Studiums zu erwerben. Darüber hinaus besteht für einen begrenzten Personenkreis unter spezifischen Voraussetzungen die Möglichkeit, die fachliche Eignung in einem beschleunigten Verfahren (Praktikerregelung) zu erbringen. Zu den beiden Themen finden Sie Details im Dokument

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Die für die Prüfung relevanten Themengebiete finden Sie in der Sachgebietsliste Güterkraftverkehr.

Prüfungsvorbereitung

Die Prüfung umfasst ein weites Themenfeld und wir empfehlen grundsätzlich eine Teilnahme an einer Schulung. Wir selbst bieten keine Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung an, um die Prüfung neutral durchführen zu können – es sind bereits verschiedene Bildungsträger auf dem Markt aktiv. Sie finden diese zum Beispiel über Suchmaschinen, wenn Sie nach der Fachkundeprüfung für Güterverkehr bzw. LKW und ggf. Ihren Wohnort suchen. Alternativ bieten wir auch mit dem Weiterbildungs-Informations-System eine Plattform an, in die sich Anbieter eintragen können und Sie finden ggf. direkt die passenden Kurse. Suchen Sie zum Beispiel dort nach Fachkunde Güterverkehr.
Sofern Sie sich selbst vorbereiten möchten, ist auch ein Eigenstudium mit Literatur möglich. Es gibt verschiedene Fachbücher auf dem Markt, eine Empfehlung können wir nicht aussprechen.

Anmeldung zur Prüfung

Für den Bezirk der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg führt die IHK Reutlingen die Fachkundeprüfungen des Güterkraftverkehrs durch.