Verpackungsgesetz: Auswirkungen auf Händler und Gastronomen


Eintragung in das Verpackungsregister LUCID:
Es geht um Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons, Obstbeutel und Papiertragetaschen – alles sogenannte Serviceverpackungen. Viele Betriebe aus Handel und Gastgewerbe bringen Verpackungen in Umlauf, die bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.
Zum Stichtag 1. Juli 2022 müssen sich nun alle Betriebe ins sogenannte Verpackungsregister LUCID eintragen, wenn sie zu den „Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen“ zählen und damit von der Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) betroffen sind.

Hinzu kommt das Thema der Systembeteiligungspflicht:
Von einer Systembeteiligungspflicht spricht man, wenn Verpackungen nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Diese sind dann bei einem Dualen System vorab anzumelden. Bei den besagten Serviceverpackungen – und nur bei diesen – besteht weiterhin die Möglichkeit, die Pflicht zur Beteiligung an einem Dualen System z.B. auf den Lieferanten des Verpackungsmaterials zu delegieren. Dies sollte sich ein Unternehmen jedoch bestätigen lassen. Die neue Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister dagegen bleibt aber bestehen.“

Hier finden Sie nochmals genaue Informationen zum Verpackungsgesetz sowie Erklärfilme zu Serviceverpackungen, der Registrierung im Verpackungsregister LUCID und der Systembeteiligungspflicht.