IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Weitere Informationen zu Thema:
Mehrweg- und Pfandsysteme „To Go“ - eine gute Alternative für das Gastgewerbe
Ab Anfang 2023 werden größere Gastronomie-Betriebe, Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten. Verbrauchende sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie, die bereits seit 2019 in Kraft ist, umgesetzt. Aktuell ist die Nutzung derartiger Mehrweg-Gebinde noch eine freiwillige Entscheidung von Gastronominnen und Gastronomen, die jedoch sowohl Kosten verringern als auch Umweltbelastungen vermeiden kann.
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche: sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
Weitere Informationen zu Thema:
- Allgemeine Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Übersicht über das Thema Mehrweg von der Bundesregierung speziell für das Gastgewerbe
- Ein Ratgeber vom Umweltbundesamt „Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen“ informiert sehr übersichtlich über die wichtigsten Themen wie hygienischer Umgang mit Mehrwegverpackungen, Finanzierung verschiedener Systeme und stellt gesammelte Erfahrungen vor.
- Merkblatt zur Verpackungsnovelle vom Verein LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V.
- Merkblatt zur Mehrwegpflicht ab 01. Januar 2023