Nr. 5420102

IHK-Azubi-Bundeskampagne

Jetzt #könnenlernen – eine echte Mitmachkampagne
auch für Ihren Betrieb. Seien Sie mit dabei und nutzen Sie
Botschaften und Motive, die ein neues „Lebensgefühl Ausbildung“
nach außen tragen.
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Gemeinsam zeigen wir dem ganzen Land und speziell der jungen Generation: Ausbildung macht mehr aus uns.
So begegnet die Kampagne den Jugendlichen mit einer positiven Botschaft auf Augenhöhe: Ausbildung macht mehr aus uns.
Neun echte Azubis füllen dafür einen neu gestarteten Social Media-Kanal ein ganzes Jahr über mit Leben. Die Kampagne ist auf Mitmachen angelegt und involviert auch Betriebe mit einem Werbemittelpaket, Aktionen und Challenges. Das Ziel: im ganzen Land ein neues Bewusstsein für das Thema Ausbildung schaffen und so dabei helfen, Betriebe und den Fachkräftenachwuchs zusammenzubringen.
Die Auszubildenden Mahalia, Bathuan, Gjemil, Emily, Muhammet, Meret, Leona und Louis sind die Protagonisten der Kampagne und berichten in den sozialen Medien über ihr Ausbildungs-Leben.

Wie funktioniert es?

Neben Ihrer Unterstützung bei der Imagestärkung für die Ausbildung im Allgemeinen, ergeben sich auch Benefits für Unternehmen in der Region.
Werden Sie Teil der Kampagne!
Mithilfe der Werbemittel können Sie neue Werbeartikel für Ihren Betrieb gestalten. Das Werbemittelpaket ist speziell für Betriebe erstellt. Das Werbemittelpaket ist für Sie kostenlos. Sie erhalten dieses auf Anfrage an jaisser@vs.ihk.de.

Was können Sie als Betrieb machen?

Erstellen Sie neue Werbemittel im Look der Kampagne. Z. B.
  • A3 Poster
  • Website-Header
  • Email-Signatur
  • Vorlage für Social Media-Postings und
  • der digitale Ausbildungs-Sticker „hier #könnenlernen“

Web-Seminar für Betriebe

In unserem Web-Seminar erfahren Sie mehr über die Ausbildungskampagne und wie Sie als Ausbildungsbetrieb diese für Ihr eigenes Ausbildungsmarketing nutzen können.
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Kosten für die Betriebe

Die Mitmachkampagne, sowie das Werbemittelpaket ist für Sie kostenfrei!
Die Kosten für den Druck und der jeweiligen Materialien übernimmt das jeweilige Unternehmen selbst.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an jaisser@vs.ihk.de.

IHK-Ausbildungsbotschafter

Auszubildende geben Schülerinnen und Schülern einen Einblick in ihren Arbeitsalltag und informieren über ihre Ausbildung – das ist das Konzept der Ausbildungsbotschafter. Seit diesem Jahr ist auch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bei der Initiative dabei.
Ziel ist es, den Schülern einen direkten und vor allem authentischen Einblick in die verschiedenen Ausbildungsberufe zu ermöglichen und ihnen damit die Orientierung bei der Berufswahl zu erleichtern.
Die Ausbildungsbotschafter werden dabei im Voraus bei der IHK in einem Tagesseminar geschult und bereiten für ihre Einsätze an den Schulen eine Präsentation vor. Sie beschreiben darin ihren Weg in die Ausbildung, ihr Berufsfeld und die Möglichkeiten, die sich nach erfolgreichem Abschluss ergeben.
Besonders die persönlichen Erfahrungen der Botschafter helfen den Schülern sich ein besseres Bild über die Ausbildung zu machen. Dabei erhalten sie auf Augenhöhe mit den meist gleichaltrigen Botschaftern ehrliche Informationen aus erster Hand. Auch die Unternehmen profitieren davon, da so dazu beigetragen wird, dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken.
Die Ausbildungsbotschafter befinden sich meist im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr und sollten folgende Voraussetzungen mitbringen:
  • offen und kommunikativ
  • Begeisterung für ihren Beruf
  • Bereitschaft vor Gruppen zu sprechen
Die Unternehmen stellen ihre Auszubildenden für zwei bis drei Einsätze pro Jahr sowie die Schulung frei. Bei den ca. 90-minütigen Schulbesuchen stellen die Botschafter dann ihren Ausbildungsberuf anhand der zuvor vorbereiteten Präsentation vor. Im Anschluss werden in einer offenen Gesprächsrunde Frage n beantwortet.
Gefördert wird die Initiative vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Für die Anmeldung füllen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB) aus und schicken es per Mail an uns zurück. Ihre Auszubildenden werden dann zum nächstmöglichen Schulungstermin eingeladen.
Weitere Informationen und alle Koordinatoren finden Sie unter: www.gut-ausgebildet.de





IHK-Button "Wir bilden aus"

Für Ihr Unternehmen bietet die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg neben einem Aufkleber, ein IHK-Button „Wir bilden aus“ in Dateiform an, das beispielsweise für die Firmenwebseite oder für den Broschüren-/Flyerdruck genutzt werden kann.

Dieser Button setzt ein zusätzliches Zeichen für die Qualität der Ausbildung in Ihrem Unternehmen!

Zeigen Sie als Ausbildungsunternehmen Präsenz!
Der Button „Wir bilden aus“ unterstützt Sie bei Ihrer Fachkräftesuche.

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an jaisser@vs.ihk.de.

Ausbilderkarte

Damit Sie schnell und einfach eine*n neue*n Ausbilder*in für Ihr Unternehmen benennen können, haben wir hier für Sie die Ausbilderkarte bereitgestellt.
Bitte fügen Sie der ausgefüllten Ausbilderkarte folgende Dokumente bei:
  • Qualifikationsnachweise
    (Kopien von Berufsausbildungszeugnissen, Weiterbildungszeugnissen bzw. von Diplomen usw.)
  • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO)
und senden diese per E-Mail an berufsbildung@vs.ihk.de


Einstiegsqualifizierung (EQ)

Ein Einstieg in die Berufsausbildung für Jugendliche, die noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, sind die Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat. Für Unternehmen sind die "EQs" eine weitere Option, Talente zu entdecken.Wie sich das im Oktober 2004 aufgesetzte "Programm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" (EQJ) entwickelt, dokumentiert die Begleitforschung.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit. Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Zielgruppe:
Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Geflüchtete.

Vertrag

Betrieb und Praktikanten schließen einen schriftlichen Vertrag, bei Minderjährigen auch mit deren Erziehungsberechtigten. Der Vertrag wird zur Prüfung und Eintragung zeitnah bei der zuständigen IHK über das Bildungsportal eingereicht.

Was müssen Unternehmen tun?

Sie schließen mit dem Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung ab.
  • Sie setzen die Jugendlichen in Ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
  • Bei Berufsschulpflicht (landesspezifisch unterschiedlich) ermöglichen Sie den Jugendlichen den Schulbesuch
  • Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 216 Euro monatlich zuzüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages.
  • Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
  • Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden.
Das Qualifizierungsprofil wird anhand des Ausbildungsberufs aus dem Verzeichnis ausgewählt ( Verzeichnis der sachlichen Gliederungen für EQ).

Wie profitieren Unternehmen?

Die Einstiegsqualifizierung bietet auch den Unternehmen zahlreiche Vorteile:
  • Betriebe können ihren Nachwuchs durch eine Einstiegsqualifizierung näher kennen lernen. Die Betriebe sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
  • Noch nicht ausbildende Betriebe können selbst in die Ausbildung einsteigen. Auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können mitmachen. Der Betrieb muss spezielle Tätigkeitsbereiche des betreffenden Ausbildungsberufs vermitteln können.
  • Einstiegsqualifizierungen sind auch für Branchen möglich, die keine Ausbildungsberufe anbieten.
  • Die Betriebe können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
  • Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Alle Tätigkeitsbereiche sind möglich. Sie können abhängig von der Entwicklung der Jugendlichen und den betrieblichen Gegebenheiten flexibel gestaltet werden.
  • Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden.

Inhalte und Pflichten

Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt.
Pflichten: Die Praktikanten verpflichten sich, regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebs.

Vergütung/Förderung

Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung: Betriebe können sich die Vergütung fördern lassen. Reichen Sie den Förderantrag vor Praktikumsbeginn bei dem zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie den Förderzeitraum. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Sozialversicherung: Das Praktikum ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf Antrag kann der Betrieb von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.

Verzeichnis der sachlichen Gliederungen für Einstiegsqualifizierungen

Beruf
EQ-Bezeichnung / sachliche Gliederung und weitere Dokumente
Änderungsschneider/-in
Automobilkaufmann/-kauffrau
Automatenfachmann/-fachfrau
Fachkraft für Automatenservice
Bankkaufmann/-kauffrau
Bauberufe
Bauzeichner/-in
Berufskraftfahrer/-in
Bodenleger/-in
Buchhändler/-in
Büroberufe
Chemikant/-in
Drogist/-in
Elektroberufe
Eisenbahner/-in im Betriebsdienst
Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe
Fachkraft für Fruchtsafttechnik
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Fachkraft für Schutz- und Sicherheit
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachlagerist/-in /
Fachkraft für Lagerlogistik
Fahrradmonteur/-in
Florist/-in
Fluggerätemechaniker/-in
Gastgewerbe
Gestalter/-in für visuelles Marketing
Hauswirtschafter/-in
Holzberufe
Immobilienkaufmann /-kauffrau
Industriekaufmann /-kauffrau
IT-Berufe
Kaufmann / Kauffrau für audiovisuelle Medien
Kaufmann / Kauffrau für Dialogmarketing
Kaufmann / Kauffrau für Marketingkommunikation
Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Kaufmann / Kauffrau für Verkehrsservice
Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel / Verkäufer
Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen
Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Kosmetiker/-in
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
Maschinen- und Anlagenführer/-in
Mechatroniker/-in
Mediengestalter/-in Bild und Ton
Mediengestalter/-in Digital und Print
Medientechnologe Druck
Metallberufe
Modenäher/-in / Modeschneider/-in
Personaldienstleistungskaufmann / -kauffrau
Produktgestalter/-in Textil
Tourismuskaufmann / -kauffrau
Servicefahrer/-in
Sport- und Fitnesskaufmann /-kauffrau
Technische(r) Produktdesigner/-in
Tierpfleger/-in
Veranstaltungskaufmann /-kauffrau
Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Verfahrensmechaniker/-in für Beschichtungstechnik
Zweiradmechaniker/-in, FR Fahrradtechnik

BLok - das Online-Berichtsheft

Das Führen eines Ausbildungsnachweises durch den Auszubildenden ist ein wichtiges Instrument zur Dokumentation seiner gesamten Ausbildung und zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung im jeweiligen Beruf.
  • Mit BLok gibt es nun den ersten Online-Ausbildungsnachweis für duale Ausbildungsberufe in Deutschland.
  • Das Online-Berichtsheft kann von Auszubildenden und Ausbildern gemeinsam genutzt werden.
  • Die Web-Anwendung trägt zur Verbesserung der Kommunikation zwischen allen Ausbildungsbeteiligten bei.
  • BLok ist übersichtlich gestaltet und einfach zu bedienen.
  • Die eingebaute Kommentarfunktion schafft einen direkten Austausch zwischen Unternehmen und Azubi.
  • Der Zugriff ist zeit- als auch ortsunabhängig möglich.
  • Azubis können ihre geleisteten Wochenstunden automatisch berechnen lassen und ihren eigenen Ausbildungsfortschritt dokumentieren.
  • Erinnerungsfunktion bei nicht erfolgter Berichtsheftführung.
  • Datensicherheit entspricht dem Stand der Technik.
  • Umstieg jederzeit möglich, auch bei bereits begonnen Ausbildungsverhältnissen.
  • Die Nutzung von BLok ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und deren Auszubildenden kostenfrei.
Wichtig! Anmeldung über die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg mittels IHK-Anmeldebogen.
Nach Eingang der Daten werden diese im System BLok angelegt und durch einen Registrierungslink per E-Mail freigeschaltet, dies kann einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.
Eine Pflicht zur elektronischen Führung besteht nicht. Der Nachweis kann auch weiterhin in Papierform geführt werden.
Die Nutzung von BLok entbindet den Auszubildenden nicht davon, auf Anforderung den Ausbildungsnachweis zur mündlichen oder praktischen Prüfung dem Prüfungsausschuss, vom Ausbilder bestätigt, vorzulegen.
Informationen hierzu erhält jeder Teilnehmer mit der Einladung zur Prüfung.

Infos zur Berichtsheftführung

Regelung der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg zur Führung des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der unterschiedlichen Personenformen - männlich, weiblich, divers – verzichtet. Die gewählte Form gilt immer gleichermaßen für alle Personen.
  • Auszubildende führen im Rahmen ihrer Berufsausbildung einen Ausbildungsnachweis (§ 13 Ziff.7 BBiG (Berufsbildungsgesetz)).
  • Der Ausbildungsbetrieb gibt vor, in welcher Form und in welchem Umfang der Ausbildungsnachweis zu führen ist.
  • Der Ausbildungsnachweis ist innerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit anzufertigen (§ 14 (2) BBiG Berufsausbildung).
  • Das korrekte Führen des Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung (§ 43 BBiG).
Hinweis: Die IHK kann in begründeten Einzelfällen die Einsicht in den Ausbildungsnachweis verlangen (§§ 27,32 BBiG).
  • Im Ausbildungsnachweis muss dokumentiert sein, welche Fertigkeiten und Kenntnisse an welchen Lernorten, durch wen und wie lange vermittelt wurden.
  • Das Berichtsheft kann optional durch ausführliche Berichte ergänzen. Diese können individuell oder unter Verwendung des Formulars (Quartalsbericht) gestaltet werden

Prüfungsanmeldung/-zulassung:

  • Ausbildungsbetrieb und Prüfungsbewerber versichern mit ihren Unterschriften auf der Anmeldung, dass das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) ordnungsgemäß geführt und vom Ausbilder regelmäßig kontrolliert wurde. (§43 Abs.1 Ziff. 2. BBiG).
  • Der Prüfungsbewerber verpflichtet sich, den Ausbildungsnachweis bis zum Zeitpunkt der mündlichen und praktischen Abschlussprüfung weiterzuführen und gegebenenfalls in begründeten Fällen der IHK vorzulegen.
  • Bei Prüfungsbewerbern die an eine andere Kammer oder Landesinnung zur Prüfung überwiesen werden, gelten die Bestimmungen/Regelungen zur Führung der Ausbildungsnachweise der prüfenden IHK, HWK oder Landesinnung.

Regelungen zum Zeitpunkt der Prüfung:

  • Zur Zwischenprüfung muss das Berichtsheft bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg nicht vorgelegt und nachgewiesen werden.
  • Zu den Abschlussprüfungen, sowie zu den gestreckten Abschlussprüfungen Teil 2 muss der Prüfungsbewerber zu den praktischen/mündlichen Prüfungen das Deckblatt und den Ausbildungsverlauf des Ausbildungsnachweises / Berichtsheft unterschrieben vom Prüfungsbewerber, Ausbilder und gegebenenfalls bei minderjährigen Prüflingen vom Erziehungsberechtigten, dem Prüfungsausschuss vorlegen.
  • Wenn für die Erstellung des Ausbildungsnachweises eine Software verwendet wurde, muss eine Gesamtübersicht (Siehe Muster im Anhang) vorgelegt werden.
  • Bei Prüfungsbewerbern die an eine andere Kammer oder Landesinnung zur Prüfung überwiesen werden, gelten die Bestimmungen/Regelungen zur Führung der Ausbildungsnachweise der prüfenden IHK, HWK oder Landesinnung.
Hinweis für Benutzer von BLok:
Als Nachweis bei der Prüfung genügt der Ausdruck der Übersichtsseite samt Ausbildungsverlauf mit entsprechenden Unterschriften.
Beispiel: Musterbeispiel Nachweis BLok (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB)

Blütenkalender

Das Führen des Blütenkalenders ist in § 3 Nr. 7 der Verordnung Florist/Floristin in der Fassung vom 2. Juli 2002 festgelegt und damit verpflichtend für alle Auszubildenden. Vorlagen für den Blütenkalender finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2072 KB)
Die Auszubildenden werden aufgefordert ihren Blütenkalender zum Fachgespräch der praktischen Abschlussprüfung mitzubringen.

Assistierte Ausbildung - AsA flex

Durch die von der Agentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung – AsA flex können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Die Assistierte Ausbildung wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt.
Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um folgende neue Möglichkeiten:
  • Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
  • Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
  • Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt:Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Zielgruppen

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können sowie
  • Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.
  • Eine Assistierte Ausbildung kann in Verbindung mit einer Einstiegsqualifizierung genutzt werden.

Inhalt der Förderung

Mit der Assistierten Ausbildung – AsA flex können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden.
Die Assistierte Ausbildung – AsA flex beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Die mit der Durchführung der AsA flex beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete und individuelle Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.

Kosten und Träger der Maßnahme

Den Ausbildungsbetrieben und den teilnehmenden Auszubildenden entstehen keine Kosten, denn die Unterstützungsangebote werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Angebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.
Weitere Informationen über die jeweiligen Träger in Ihrer Region erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Bewilligung

Für die Bewilligung der Assistierten Ausbildung – AsA flex sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche sinnvollen Maßnahmeninhalte benötigt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit, Servicerufnummer für Arbeitgeber: (01801) 66 44 66 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom/ Mobilfunkpreise abweichend).

Mediation | Konfliktbewältigung

Kein Ausbilder und auch Auszubildender wünscht sich die Situation, in der es zwischen beiden mit der Ausbildung durch Konflikte nicht mehr weitergeht. Wenn es aber doch einmal eintreffen sollte, steht Ihnen auch hier die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg durch ein freiwilliges Mediationsangebot zur Seite.

Ein Schlichtungsausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG hat die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg nicht eingerichtet.

Die IHK bietet stattdessen an, bei Konflikten zu beraten und als Mediator zu vermitteln. Hierfür stehen den Auszubildenden und den Unternehmen speziell geschulte und erfahrene IHK Bildungsberater zur Verfügung.

Ausbildende und Auszubildende können sich an diese Berater wenden, falls es im Ausbildungsverhältnis zu Konflikten kommt. Diese Gespräche werden vertraulich geführt und zunächst Hilfestellung zur selbständigen Lösung des
Konflikts gegeben. Sollte diese Hilfestellung zu keiner Konfliktlösung führen,
werden gemeinsam mit den Betroffenen die weiteren Schritte besprochen. Falls beide Konfliktpartner dies wünschen, führt die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg auch eine Mediation durch. Vorrangiges Ziel ist es, eine Einigung zu finden und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Auf Wunsch der Parteien kann die Mediation auch ein IHK-Bildungsberater übernehmen, der das bestehende Berufsausbildungsverhältnis bisher noch nicht betreut hat und somit unvoreingenommen und neutral die Sachlage analysiert und bewertet.
Die Mediation ist für beide Parteien kostenfrei.

Kontaktaufnahme:

Wenn Sie eine Beratung zur Konfliktbewältigung im Ausbildungsverhältnis oder eine Mediation wünschen, nehmen Sie am besten telefonisch mit einem IHK-Bildungsberater Kontakt auf.
Sehr hilfreich ist es, wenn Sie vor dem Anruf bereits folgende Daten schriftlich festhalten:
  • Informationen zum Ausbildungsverhältnis (Ausbildungsberuf, Ausbildungsunternehmen)
  • Konkrete Beschreibung der Konfliktsituation
Diese Daten sollten ggf. nach der telefonischen Kontaktaufnahme an die IHK übermittelt werden.

Hinweis: Soweit eine Kündigung Streitgegenstand ist, wird von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg auf die Einhaltung der 3-Wochen-Frist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz hingewiesen. Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig im Sinne der 3-Wochen-Frist vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht, so gilt die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam.
Die IHK-BildungsberaterInnen unterstützen Sie hier kompetent und gerne auch vor Ort!

Verlage die Ausbildungsmittel anbieten

Das folgende Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt eine Auswahl aus dem breiten Angebot dar.

Verlage Hinweis auf das Angebot
für einzelne Berufsgruppen

(auszugsweise)
U-Form-Verlag, Solingen
Cronenberger Str. 58, 42651 Solingen
Telefon: 0212 16072,
Telefax: 0212 208963
Internet: www.u-form.de
E-Mail: uform@u-form.de
  • Kaufmännische Berufe
  • Berufe im Gastgewerbe
  • IT-Berufe
Bildungsverlag EINS GmbH
Sieglarer Straße 2, 53842 Troisdorf
Telefon: 02241 3976-0,
Telefax: 02241 3976-990
  • Kaufmännische Berufe
  • Gewerblich-technische Berufe
  • Sonstige gewerbliche Berufe
W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG
Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld
Telefon: 0521 91101-15,
Telefax: 0521 91101-19
Internet: www.wbv.de
  • Berufsbilder / Verordnungen
  • Ausbildungspläne
  • Sonstige Veröffentlichungen
    (für anerkannte Ausbildungsberufe)
Bildungswerk Spedition und Logistik e. V.
Königsberger Str. 29, 60487 Frankfurt (Main)
Telefon: 069 9708110,
Telefax: 069 776356
Internet: http://www.speditionswissen.de
E-Mail: info@speditionswissen.de
  • Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistung
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e. V. (BAG) Atrium
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030 206120-56,
Telefax: 030 206120-88
E-Mail: boring@bag.de
  • Auszubildende im Einzelhandel
    (insb. Warenkunde) Berufe
Dr. Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG
Hermann-Hesse-Weg 3, 78064 Konstanz
Telefon: 07531 5801-26,
Telefax: 07531 5801-85
Internet: www.christiani.de
  • Bautechnik
  • Chemie, Physik, Biologie
  • Elektrotechnik
  • Metalltechnik
  • Wirtschaft und Verwaltung
FELTRON Elektronik-Zeissler & Co. GmbH
Auf dem Schellerod 22, 53842 Troisdorf
Telefon: 02241 4867-0,
Telefax: 022401 404241
  • Berufe in der Elektrotechnik

(alle Angaben ohne Gewähr)

Rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung

Vorbemerkung:

Grundlage für die Vermittlung der rehabilitationspädagogischen Zusatzausbildung (ReZA) ist die Rahmenregelung des BiBB-Hauptausschusses vom 17.12.2009 sowie die Empfehlung vom 21.06.2012 über ein ReZA-Rahmencurriculum mit Lernzielen.

1. Eignung der Ausbildungsstätte

1.1 Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür geeigneten anerkannten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.
1.2 Neben den in § 27 BBiG festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.
1.3 Es müssen ausreichend Ausbilder/Ausbilderinnen zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilder/Ausbilderinnen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.

2. Ab wann gilt die neue Rahmenregelung?

Hierzu bestehen unterschiedliche Vorgaben, die sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verlangt den Nachweis ab Herbst 2015, so wurde dies auch in bereits erfolgten Ausschreibungen vorgegeben. Die IHKs verlangen die Nachweise ab Sommer 2014, da die Rahmenregelung 2009 vom Hauptausschuss des BiBB verabschiedet wurde und § 6 Absatz 4 für bereits im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG tätige Ausbilder eine Frist von höchstens fünf Jahren für die Nachweisführung vor sieht. Die Träger sind auf die unterschiedlichen Zeitpunkte
der Geltung hinzuweisen.

3. Wer muss den Nachweis der ReZA erbringen?

3.1 Bildet ein Betrieb nach einer Ausbildungsregelung gemäß § 66 BBiG aus, so hat der jeweilige Ausbilder die ReZA nachzuweisen (vgl. § 6 Abs 1 Rahmenregelung ReZA).
3.2 Bildet ein Träger allein in einer Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG aus, so hat der Träger den Nachweis zu erbringen, dass die betreuende Person den Nachweis von ReZA besitzt.
3.3 Wenn ein Betrieb nach einer Ausbildungsregelung gemäß § 66 BBiG ausbildet, kann der Nachweis von ReZA durch Kooperation mit einer geeigneten Ausbildungseinrichtung (Träger) geführt werden (vgl. § 6 Abs 3 Satz 2 Rahmenregelung ReZA). Hier ist nicht erforderlich, dass die Person mit dem Nachweis von ReZA gleichzeitig die fachliche Eignung besitzt.

4. Wie ist mit Nachweisen von rehabilitationsspezifischen

Zusatzausbildungen umzugehen, die vor der Verabschiedung der Rahmenregelung erworben wurden?
Die Rahmenregelung sieht in § 6 Absatz 2 folgende Kompetenzfelder für das Anforderungsprofil vor:
Reflektion der betrieblichen Ausbildungspraxis
  • Psychologie
  • Pädagogik, Didaktik
  • Rehabilitationskunde
  • Interdisziplinäre Projektarbeit
  • Arbeitskunde/Arbeitspädagogik
  • Recht
  • Medizin
Der Qualifizierungsumfang soll mit 320 Stunden sichergestellt werden. Wenn entsprechende Qualifikationen vor Erlass der Rahmenregelung erworben wurden, so sind diese zeitlich und inhaltlich mit dem vorgeschriebenen Anforderungsprofil auf Gleichwertigkeit zu überprüfen. Bei relevanten Abweichungen sind entsprechende Ergänzungen zeitlich und inhaltlich vorzunehmen, um dem Anforderungsprofil zu entsprechen.
5. Kooperationspartner
Manuela Gralki
Abteilungsleiterin Berufsschule
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn
Kloster 2 | 78713 Schramberg
Telefon: 07422 569-3313
Telefax: 07422 569-390
E-Mail: manuela.gralki@stiftung-st-franziskus.de

Michael Jäger
Geschäftsführer
Berufsförderungszentrum Möhringen gemeinnützige Gesellschaft mbH
Krankenhausstr. 9 | 78532 Tuttlingen-Möhringen
Telefon: 07462 209-111
Fax: 07462 209-109
E-Mail: chance@bfz-moehringen.de

Richtlinien für die trägergestützte Umschulung

Eine Umschulung soll nach § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Die Umschulung ist somit eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei der Durchführung von Umschulungen ist darauf zu achten, dass die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für Unternehmen
Unternehmen, die eine Umschulung durchführen möchten, müssen für den gewünschten Beruf als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. Zwischen Umschulenden und Umzuschulenden muss ein Umschulungsvertrag geschlossen werden.

Voraussetzungen für Umschüler
Eine Umschulung setzt begrifflich voraus, dass der Umzuschulende vor Beginn der Umschulung anderweitig beruflich tätig gewesen ist. Diese berufliche Tätigkeit kann zum Beispiel als Arbeiter, Angestellter oder auch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stattgefunden haben und soll in der Regel mindestens ein Jahr angedauert haben. Wenn jemand jedoch ohne vorherige Berufspraxis direkt im Anschluss an eine Berufsausbildung eine Umschulung beginnen möchte, so liegt keine Umschulung, sondern eine Zweitausbildung vor.

Bildungsträger
Eine Umschulung soll nach § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Die Umschulung ist somit eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei der Durchführung von Umschulungen ist darauf zu achten, dass die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt werden. Institutionen, die Umschulungen für mehrere Personen gleichzeitig anbieten möchten (Gruppenumschulungen), müssen besondere Bedingungen beachten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Umschulungsrichtlinien.

Umschulungsvertrag
Für die Erstellung eines Umschulungsvertrages steht Ihnen unser Bildungsportal zur Verfügung.

Berufe im Gastgewerbe werden neu geordnet

Die Berufe im Gastgewerbe werden bundesweit neu geordnet und treten ab Sommer 2022 in Kraft.

Ausbildungsordnungen treten im Sommer in Kraft

Am 17. Dezember 2021 hat der Koordinierungsausschuss grünes Licht gegeben für die neuen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne im Gastgewerbe. Damit ist die inhaltliche Arbeit an den neuen Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen.
Diese Dokumente stehen allerdings erst dann zur Verfügung, wenn auch das Bundesjustizministerium seine Prüfung abgeschlossen hat und die Dokumente im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Das wird voraussichtlich Ende Februar / Anfang März der Fall sein.
Um unseren Ausbildungsbetrieben dennoch die Vorbereitung auf die neuen Ausbildungen zu ermöglichen, haben wir diese kurze Vorab-Information erstellt. Bis zur Veröffentlichung der Dokumente im Bundesgesetzblatt können wir allerdings formal nicht für das Inkrafttreten garantieren. Weitere Details folgen.

Was ändert sich inhaltlich?

Alle Ausbildungen werden deutlich modernisiert. Neuere Metathemen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden integriert. Auf Bereiche, die in der Branche an Bedeutung gewonnen haben, wie Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team oder Gastkommunikation wird der Fokus verstärkt.
Die jungen Fachkräfte werden zukünftig besser auf ihre zukünftige Rolle als Führungskräfte vorbereitet, indem sie bereits in der Erstausbildung die Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Verkaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaftliches Denken erlernen. Aktuelle Trends, wie veränderte Ernährungsgewohnheiten werden in der Ausbildung aufgegriffen.

Was ändert sich strukturell?

Die sicher wichtigste strukturelle Neuerung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den fünf dreijährigen Berufen. Das heißt, es gibt dort keine Zwischenprüfung mehr, sondern im vierten Ausbildungshalbjahr den ersten Teil der Abschlussprüfung (GAP 1). Die GAP 1 zählt mit 25 Prozent für die Endnote. In den zweijährigen Ausbildungen bleibt es bei Zwischen- und Abschlussprüfung.

Wie funktioniert die Umstellungszeit?

Für alle Ausbildungen, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt das neue Recht. Verträge, die bereits vorher abgeschlossen werden, sind wirksam, können aber von der IHK noch nicht eingetragen werden. Für vor dem 1. August 2022 bereits laufende Ausbildungen gelten die alten Ausbildungsordnungen; eine Umschreibung ist nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn ich bestimmte neue Inhalte nicht vermitteln kann?

Der betriebliche Ausbildungsplan ist an die neuen Ausbildungsrahmenpläne anzupassen. Diese stellen verbindliche Mindeststandards dar. Bei der Formulierung der neuen Lernziele wurde jedoch darauf geachtet, dass diese offen genug gestaltet sind, damit sie in unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben auf unterschiedliche, jeweils betriebsübliche Weise vermittelt werden können. Insbesondere sind die Formulierungen technologieoffen. Wenn dennoch Inhalte im Betrieb nicht vermittelbar sind, bieten sich zwei Möglichkeiten an: - Ausbildung in einem zwei- statt in einem dreijährigen Beruf oder - Ausbildung zusammen mit einem Verbundpartner.

Die Küchenberufe

  • Fachkraft Küche (neu - zweijährig)
  • Koch/Köchin
Erstmals gibt es mit der Fachkraft Küche einen zweijährigen Ausbildungsberuf speziell für die Arbeit in der Küche. Er ist theoriereduziert und richtet sich damit insbesondere an Jugendliche, deren Stärken eher im Praktischen liegen oder die z.B. sprachliche oder soziale Defizite haben. Beim Koch werden die Mindestinhalte zu Garverfahren und Arbeitstechniken, die während der Ausbildung zu vermitteln sind, konkretisiert. Ebenso wird die praktische Prüfung (Warenkorb) detaillierter beschrieben. Dadurch wachsen Verbindlichkeit und Ausbildungsqualität. Das Gewicht der Pflanzenküche steigt - sowohl im allgemeinen Ausbildungsrahmenplan als auch in der neuen kodifizierten Zusatzqualifikation "vegetarische und vegane Küche". Ernährungsformen, Gesundheit und Speisekartenkennzeichnung spielen eine größere Rolle. Um wirtschaftliches Handeln frühzeitig zu vermitteln, werden den jungen Köchen Kompetenzen über Warenbeschaffung, Kalkulation und Verbrauchskosten verstärkt vermittelt. Vom zweijährigen zum dreijährigen Beruf und umgekehrt: Ausgelernte Fachkräfte Küche können anschließend mit der Ausbildung zum Koch die nächste Stufe erreichen. Wenn es zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. Koch-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft Küche erhalten (sog. Rückfalloption).

Die Gastroberufe

  • Fachkraft für Gastronomie (zweijährig) mit Schwerpunkt Restaurantservice oder
  • Systemgastronomie
  • Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsservice
  • Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
Die bisherigen Restaurantfachleute werden zu Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsservice. Darin drückt sich aus, dass die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts wesensbestimmend wird. Das macht die "Re-Va's" zu echten Event-Spezialisten und die Ausbildung attraktiver. Außerdem wird ihre Produktkompetenz für Speisen und Getränke ausgebaut. Durch zusätzliche Inhalte in der Gastkommunikation und der Verkaufsförderung werden die "ReVa's" zu besseren Verkäufern. Mit der neuen kodifizierten Zusatzqualifikation "Bar und Wein" kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste attraktive Spezialisierung einsteigen (Zusatzqualifikation ist auch zugänglich für Fachleute für Systemgastronomie und Hotelberufe). Bei den Fachleuten für Systemgastronomie wird die bewährte Kombination aus fachpraktisch-gastronomischer Kompetenz und kaufmännischem Knowhow fortgeführt und ausgebaut. Dabei wird im Systemmanagement der Fokus eindeutig auf die Aufgaben im Betrieb vor Ort gesetzt, z.B. in Personalwirtschaft und Marketing. Die Rolle der Standards in der Produktion und im Service wird betont. Im zweijährigen Beruf Fachkraft für Gastronomie kann zwischen zwei Schwerpunkten gewählt werden: Restaurantservice oder Systemgastronomie. Der jeweilige Schwerpunkt nimmt vier Monate der Ausbildungszeit ein. Verhältnis zwischen dem zweijährigen und den beiden dreijährigen Berufen: Ausgelernte Fachkräfte für Gastronomie können anschließend mit der Ausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsservice oder zum Fachmann für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend. Wenn es zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss. "Re-Va"- oder System-Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss als Fachkraft für Gastronomie (im jeweiligen Schwerpunkt) erhalten (sog. Rückfalloption).

Die Hotelberufe

  • Hotelfachmann/Hotelfachfrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Der Hotelfachmann ist der Generalist im Beherbergungsbetrieb, der das operative Geschäft in allen Abteilungen beherrscht und die Schnittstellen im Blick hat. Sein Kernbereich sind Reservierung und Empfang, das spiegelt sich auch in der Prüfung verstärkt wider. Im Housekeeping und im F&B erlernt der "Hofa" die Basics, stärker als bisher aber auch die Kompetenzen, die es braucht, um diese Bereiche zu managen. Dadurch wird es auch Hotels Garnis erleichtert auszubilden. Der bisherige Hotelkaufmann wird zum Kaufmann für Hotelmanagement. Auch er erwirbt die praktischen Kompetenzen in allen Abteilungen; in den ersten beiden Jahren bleiben die beiden Ausbildungen identisch. Im dritten Jahr aber werden die kaufmännischen, analytischen und steuerlichen Aspekte deutlich ausgebaut. Die Ausbildung kommt dadurch inhaltlich bereits in die Nähe eines Bachelor-Studiums und bereitet optimal auf die Tätigkeit in den Verwaltungsabteilungen eines Hotels vor. Das betrifft Marketing, Personalprozesse, Einkauf und Controlling. Neu für beide Berufe kommt der Bereich Revenue- und Channel-Management hinzu. Hier ist der "Hofa" derjenige, der bestehende betriebliche Strategien umsetzt, z.B. Vertriebskanäle und -plattformen sowie das Preissystem einsetzt. Der Kaufmann für Hotelmanagement analysiert auch Buchungsverhalten und Vertriebskosten, kalkuliert Preise, entwickelt Ratenstrategien und optimiert so die Erträge. Es gibt leider keinen eigenen zweijährigen Beruf für die Beherbergung. Auch Hotels können aber die Fachkraft für Gastronomie ausbilden.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie unter

Servicestelle „Go for Europe"


Beratung, Information und Unterstützung für Auszubildende und Unternehmen

Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat am 4. November 2008 in Stuttgart den Startschuss für das Projekt „Go.for.europe“ gegeben.
Hierfür wurde eine gleichnamige Servicestelle eingerichtet. Das Projekt soll mehr Auszubildenden in Baden- Württemberg ermöglichen, ein Praktikum in Europa zu absolvieren.
Go.for.europe bietet vierwöchige branchenspezifische Auslandspraktika für Azubis aus Baden-Württemberg.
Das Programm "EuroTrainee" entsendet in vollorganisierte, ausbildungsintegrierte Auslandspraktika und richtet sich an baden-württembergische Auszubildende im dualen Ausbildungssystem aus folgenden IHK-Ausbildungsberufen:
  • alle kaufmännischen Berufe
  • Handel/Dienstleistungsberufe
  • Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe

"EuroTrainee" - Praktika im Ausland 2025

Es ist wieder soweit, auch dieses Frühjahr unterstützt „Go for europe“ die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärkt die Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz des Fachkräftenachwuchses in Baden- Württemberg.
Kaufmännische und HOGA Auszubildende aus Baden-Württemberg können sich ab sofort beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag um einen Platz im Teilprogramm "EuroTrainee" bewerben, das vierwöchige ausbildungsintegrierte Auslandspraktika mit Sprachkurs anbietet.
Auszubildende bekommen in der nächsten Entsendungsrunde die Chance, im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Italien, Bulgarien, Polen, Malta, Kroatien, Spanien und Irland zu absolvieren.

Ziele:

Zur Vergabe stehen dieses Mal nachfolgenden Entsendungsziele zur Verfügung:
  • Kroatien: Entsendung 28.09. – 25.10.2025
  • Irland: Entsendung 12.10. – 08.11.2025
  • Spanien: Entsendung 05.10. – 01.11.2025
  • Italien: Entsendung 12.10. – 08.11.2025
  • Bulgarien: Entsendung 12.10. – 08.11.2025
  • Polen: Entsendung 28.09. – 25.10.2025
  • Malta: Entsendung 19.10. – 15.11.2025
Einsendeschluss für Bewerbungen: 29.06.2025

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Auslandspraktikum und Ihre Bewerbung

Euro Trainee 2025 – Auslandspraktikum für kaufmännische und HOGA- Azubis aus Baden-Württemberg

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