Erworbene Kenntnisse mitnehmen

Ein schneller Berufseinstieg mit dem Aufbau auf Vorkenntnissen und ein hoher Praxisbezug sind nur einige der Anreize einer dualen Berufsausbildung für Studienaussteiger.
Wer ein branchenbezogenes, mit dem Ausbildungsberuf verwandtes Fach studiert hat, kann in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben teilweise bereits in 24 Monaten einen qualifizierten Berufsbildungsabschluss mit dem DQR / EQR-Niveau 4 erwerben. Bestimmte Berufe können somit bereits nach der Hälfte der Regelzeit abgeschlossen und verkürzt werden.
So können z.B. Kenntnisse aus einem Studium der klassischen Betriebswirtschaftslehre gewinnbringend für eine kaufmännische Berufsausbildung eingesetzt werden. Kenntnisse aus einem Informatik Studium eignen sich zudem hervorragend für eine Ausbildung in einem IT-Beruf.
Verkürzungsmöglichkeiten werden bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. entsprechender schulischer Vorbildung) zwischen Betrieb und Auszubildenden festgelegt und können auch während der laufenden Ausbildung bei guten Leistungen in der Berufsschule angepasst werden. So kann die Abschlussprüfung eines Auszubildenden, der im Betrieb und in der Berufsschule mindestens "gute" (Notendurchschnitt besser als 2,5) Leistungen zeigt, bei der IHK die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Voraussetzung für die Genehmigung ist  auch dabei, dass der Ausbildungsbetrieb zustimmt.
Weitere Informationen zu Verkürzungsmöglichkeiten sind auf der Website der IHK für Rheinhessen zu finden.