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Stadtverkehr

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde am 14. Juni 2024 beschlossen. Welche Neuerungen sich hieraus ergeben, erfahren Sie hier.

Durch die Anpassung des Bundesfernstraßengesetzes vom 20. Oktober 2023 sind Fahrzeuge mit einer technisch zugelassenen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen seit dem 1. Juli 2024 mautpflichtig. Erfahren Sie mehr zu den Änderungen und außerdem welche Ausnahmeregelungen es gibt.

Wie kann die Mobilität Ihres Unternehmens umwelt- und sozialverträglich, effizienter und attraktiver werden? Wir informieren Sie über Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Eine gute verkehrliche Erreichbarkeit der Innenstadt ist ein wichtiger Standortfaktor und ausschlaggebend für die Attraktivität und Wirtschaftskraft der Stadt. Wir haben als IHK die besonderen Anforderungen der innerstädtischen Wirtschaft herausgearbeitet.

Der Standort Innenstadt soll nicht durch Sperrungen und Fahrverbote für den Wirtschaftsverkehr beeinträchtigt werden. Erreichbarkeit und Belieferung der Städte müssen gesichert bleiben, fordern die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern.