Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurde eine grundsätzliche Erlaubnispflicht für den Großhandel mit Arzneimitteln eingeführt.
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
In Deutschland sind Arzneimittel grundsätzlich apothekenpflichtig, mit Ausnahme freiverkäuflicher Medikamente, deren Verkauf eine IHK-Sachkenntnisprüfung erfordert.