Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

§ 34i der Gewerbeordnung regelt die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler.

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum/zur geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.

Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?

Die praktische Prüfung muss nicht absolviert werden, wenn einer der nachfolgend genannten Punkte zutrifft:
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 (Versicherungsvermittlung), § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberatung), § 34f Abs. 1 (Finanzanlagenvermittlung) oder § 34h Abs. 1 (Honorar-Finanzanlagenberatung) der Gewerbeordnung oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann/-frau IHK erfolgreich abgelegt oder besitzen einen dieser nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK erfolgreich abgelegt (entweder als Finanzanlagenvermittler oder als Honorar-Finanzanlagenberater)

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen (150 Minuten) und einen praktischen (20 Minuten zuzüglich weiterer 20 Minuten Vorbereitungszeit) Prüfungsteil. Der praktische Prüfungsteil findet als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs statt. Vor dem Kundengespräch erhalten Sie eine Vorgabe zum Kundenberatungsgespräch (PDF), auf die Sie sich 20 Minuten vorbereiten können.
Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan unter "Downloads" entnommen werden. Zum Üben stellt die DIHK-Bildungs-GmbH einen Online-Prüfungstest zur Verfügung.

Dauer und Anzahl der Aufgaben pro Sachgebiet

Themengebiet
Aufgaben
Minuten
Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, rechtliche Grundlagen
40  60 
Finanzierung und Kreditprodukte
60  90 

Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung

Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Bewertung

Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.

Wann findet die Sachkundeprüfung statt?

Die Sachkundeprüfung zum/zur "geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die praktischen Prüfungen finden in der Regel am selben Tag nach der schriftlichen Prüfung statt. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist die Zulassungsvoraussetzung für den praktischen Prüfungsteil. Die praktische Prüfung findet als Simulation eines Kundenberatungsgespräches statt. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. 
Einzelheiten zum Ablauf der Sachkundeprüfung werden durch die Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) geregelt, die am 7. Mai 2016 in Kraft getreten ist. In der Verordnung werden u. a. Berufsqualifikationen definiert, die der Sachkundeprüfung zum/zur geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK gleichgestellt werden.

Hinweis: Die Prüfung findet ausschließlich in Papierform statt.