Befreiung von der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO – produktakzessorischer Versicherungsvermittler – Onlineverfahren
Wenn Sie Versicherungen nur ergänzend zu den im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler beantragen. Ihren Antrag bitte ausschließlich über dieses Onlineverfahren. Alternativ können Sie die Antragsunterlagen per E-Mail anfordern.