Internet-Impressum

Welche Vorschriften sind nach dem Telemediengesetz zum Internet-Impressum für Versicherungsvermittler vorgeschrieben?

Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde

§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO bzw. § 34 e Abs. 1 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum angeben.
Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 3 GewO befreien lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich.
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach § 34 d Abs. 4 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34 d bzw. § 34 e GewO unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34 d Abs. 4 und 9 GewO halten.
Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und -beratern daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen:
Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal.
Beachten Sie: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich die zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum anzugeben.

Angabe der Registernummer und -name

Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters. (www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.

Weitere Pflichtangaben

Schließlich ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) aTMG zu beachten. Zwar fallen Versicherungsvermittler/-berater nicht unter die dort genannten Richtlinien, aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir gleichwohl das Internet-Impressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) und c) TMG genannten Angaben zu ergänzen.
Danach ist mitzuteilen:
a. die Kammer, welcher der Dienstanbieter angehört,
b. die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
c. die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.

Muster

  • Das Impressum einer Versicherungsvertreter-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung:

    Mustermann Versicherungsvertreter GmbH

    Geschäftsführer Max Mustermann
    Musterstraße 1, 68161 Mannheim
    Telefon: 0621 55555-123
    Telefax: 0621 55555-12
    E-Mail: info@MustermannVersicherung.de
    Registergericht: Amtsgericht Mannheim HR B 12345
    Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. 12345
    USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
    Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.ihk.de/rhein-neckar
    Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.ihk.de/rhein-neckar
    Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
    Berufsrechtliche Regelungen:
    - § 34 d GewO
    - §§ 59-68 VVG
    - VersVermV
    Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
  • Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns (Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung) nach § 34 d Abs. 3 GewO nach Erlaubnisbefreiung und Registrierung:

    Autohaus Hans Müller e.K.
    Musterstraße 1, 68161 Mannheim
    Telefon: 0621 55555-123
    Telefax: 0621 55555-12
    E-Mail: info@AutohausMueller.de
    Registergericht: Amtsgericht Mannheim HR A 12345
    Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. 12345
    USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
    Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.ihk.de/rhein-neckar
    Mitglied der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim, www.ihk.de/rhein-neckar
    Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO (produktakzessorisch), Bundesrepublik Deutschland
    Berufsrechtliche Regelungen:
    - § 34 d GewO
    - §§ 56-68 VVG
    - VersVermV
    Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Anmerkung: Dieses Merkblatt dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Merkblattes kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Merkblatt dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.