Änderung bei Informationspflichten seit 1. Dezember 2021

Welche Änderungen haben sich bei den Informationspflichten für den Versicherungsvermittler ergeben?
Nach § 15 VersVermV muss ein Versicherungsvermittler oder -berater dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt u. a. folgende Angaben nach Maßgabe des § 16 VersVermV mitteilen
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Absatz 1 der Gewerbeordnung
  • Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist
Die Telefonnummer der gemeinsamen Stelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV lautet: 0180 600 58 50. Eine gesetzeskonforme Preisangabe für eine 0180-6er-Rufnummer muss wie folgt ausgestaltet sein: “Festnetzpreis 0,20 €/Anruf”.
Hinsichtlich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV sind demnach folgende Angaben mitzuteilen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Der ehemalige Zusatz “Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf” entfällt/ist zu streichen!
Nach dem neu gefassten § 109 Abs. 1 TKG hat ein klarer Hinweis auf den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Höchstpreis, zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu erfolgen.
Dies macht eine Änderung der Verbindungspreisangaben auch für 0180-6-Rufnummern erforderlich (20 Cent/Anruf), so dass auch die entsprechenden Angaben im Vermittlerregister angepasst werden müssen.
Zur fehlenden Preistransparenz gibt es auch eine Information der Bundesnetzagentur.