No-Russia-Clause - Umsetzung und Vertragsanwendung
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Mit dem 12. Sanktionspaket hat die Europäische Union die sogenannte „No-Russia-Clause“ eingeführt. Mit ihr soll der Weiterverkauf bestimmter Güter wie Stecker, Steckdosen, Halbleiterbauelemente, Schaltungen, Kugellager oder Kraftstoffadditive nach Russland verhindert werden. EU-Exporteure müssen nun bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen.
In unserem Webinar erfahren Sie, für welche Warengruppen die No-Russia-Clause gilt und welche Zielländer betroffen sind. Unsere Expertin erläutert, welche Fristen gelten, welche Abhilfemaßnahmen getroffen werden müssen und wie die Musterklausel genutzt werden kann. Sie erfahren zudem, wie Sie die No-Russia-Clause konkret in der Geschäftspraxis umsetzen und in Ihre Geschäftsverträge einbauen können. Auch können individuelle Fragestellungen diskutiert werden.