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Hybrid-Veranstaltung: Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2024/2025

Veranstaltungsdetails

Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen wie in jedem Jahr wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an. Dies macht es sehr schwierig, den Überblick zu behalten. Zudem haben diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Außenhandelspraxis der Unternehmen und bedürfen daher zu ihrer Umsetzung einer gründlichen Aufarbeitung.

Die Hybrid-Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach Sachgebieten geordnet. Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Fachgebieten werden erläutert. Die genauen Inhalte stehen erst kurzfristig vor der Veranstaltung fest.

Bitte tragen Sie im Nachrichtenfeld ein, ob Sie in Präsenz oder online teilnehmen möchten.

Im Einzelnen werden behandelt:

Statistik

  • Geänderte Warennummern
  • Intrastat

Zollrecht und Zolltarif

  • Reform des Zollkodex der Europäischen Union (UZK)
  • geänderte Durchführungsrechtsakte zum UZK
  • Atlas-Release Wechsel
  • Zollverfahren

Warenursprung und Präferenzen

  • Übersicht Präferenzabkommen 2024 (Neuseeland)
  • Änderungen bei Lieferantenerklärungen
  • Neue Vertragsstaaten Carnet-ATA

Embargos/Antiterrormaßnahmen/Außenwirtschaftsrecht

  • Dual-Use-Verordnung
  • Änderungen Embargoländer, insbesondere Russland-Embargo
  • neues Umschlüsselungsverzeichnis
  • neue Allgemeine Genehmigungen

Sonstiges

  • Umsatzsteuer Neuregelungen
  • neue Importregelungen einzelner Länder
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CBAM, Entwaldungsverordnung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 08.01.2025
    9:00 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Sachbearbeiter und Gruppenleiter der Abteilungen Export, Verkauf und Einkauf

Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
+49 621 1709-0
+49 621 1709-5511 (Fax)