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Nr. 76668

Immobilienmaklerrecht II

Veranstaltungsdetails

Seminarinhalt

  • allgemeines Vertragsrecht
  • Grundstückskaufvertragsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz

 

Lernziel

Das Hauptaugenmerk des Kurses ist auf die Ausgestaltung, die Besonderheiten und den Abschluss des notariellen Kaufvertrages gerichtet, wobei die Kursteilnehmer/-innen diesbezüglich in die Lage versetzt werden sollen, die möglichen Fallstricke für ihre Kunden/-innen in der Praxis zu erkennen. Überdies sollen die Kursteilnehmer/-innen im Rahmen des Seminars aktuelle Informationen die Immobilienmaklertätigkeit betreffend erhalten, wobei insbesondere die inhaltlichen Anforderungen der Anlage 1 zu § 15 b MaBV erfüllt werden.

 

Ihr Dozent

Herr Dr. Manuel Heidrich LL.M. ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht und berät sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen in allen immobilienrechtlichen Fragestellungen (Mietrecht, Immobilientransaktionen, Maklerrecht, privates Baurecht). Überdies ist Herr Dr. Heidrich seit 2004 bundesweit als Coach und Dozent für immobilienwirtschaftliche Themen tätig und begleitet ferner die Ausbildung der Immobilienfachwirte. Seit 2012 fungiert Herr Dr. Heidrich als Verbandsjurist beim BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft für die Region Baden-Württemberg.

Aufgrund seiner ursprünglichen Tätigkeit als Immobilienmakler in der Immobilienabteilung einer renommierten Bauträgergesellschaft kann Herr Dr. Heidrich auf mehrjährige praktische Erfahrung in der Immobilienbranche zurückgreifen und berät auch heute noch Immobilienunternehmen bei der strategischen Ausrichtung.

 

Hinweise:

  • Unsere Referenten bereiten sich gerne auf die Teilnehmer vor. Bitte füllen Sie hierfür folgenden Online-Fragebogen aus.
  • Zu unseren weiteren Angeboten der Kategorie Immobilien.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe

Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen und Mitarbeiter/-innen, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34 c GewO beteiligt sind, um ihrer Pflicht nach § 34 c II a GewO hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Fortbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachzukommen.

Industrie- und Handelskammer
Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
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+49 621 1709-5511 (Fax)