Gaststättenunterrichtung
Veranstaltungsdetails
Hinweis: Bitte achten Sie auf die aktuelle Corona-Lage. Bei steigenden Inzidenzen kann es zur kurzfristigen Absage der geplanten Termine kommen.
Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession, die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar führt in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen durch, in denen die Teilnehmer die benötigte Unterrichtungsbescheinigung erwerben können.
Inhalte der Gaststättenunterrichtung
- Was ist zu beachten im Konzessionsverfahren?
- Rechtliche Anforderungen im Hygienebereich
- Eindeutige Kennzeichnung von Getränke- und Speisekarten
- Richtiger Umgang mit Getränke-Schankanlagen
- Lebensmittelhygiene im Betrieb
- Personalhygiene und Schulungsanforderungen im Lebensmittelbetrieb
- Sofortmeldung von Arbeitnehmern bei der Bundesknappschaft
- GEMA
Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der/die Teilnehmende über genügend Deutschkenntnisse verfügt, um die vermittelten Inhalte zu verstehen (mindestens Deutsch-Sprachniveau B1).