Praxisworkshop Exportkontrolle
Veranstaltungsdetails
Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Die Aufgabe eines jeden Unternehmens besteht darin zu überprüfen, ob seine Lieferungen den Beschränkungen aus den Embargoverordnungen unterfallen oder aber seine Güter als Dual-Use- oder Rüstungsgüter in einer Güterliste gelistet sind. Weiterhin gilt es bestimmte Endverwendungen sowie die Endempfänger zu kontrollieren. Bestehen für die Lieferungen Genehmigungspflichten, ist gegebenenfalls beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen oder aber eine Allgemeine Genehmigung zu nutzen.
Lernziel
Sie erhalten einen Überblick über die Systematik und Struktur des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts. Anhand von Fallbeispielen lernen Sie den Umgang sowohl mit den Güterlisten des Exportkontrollrechts als auch dem Antragsverfahren ELANK2 des BAFA.
Im Einzelnen werden behandelt:
- Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Begriffsbestimmungen
- Verbote bei Lieferungen in Embargoländer
- Embargoarten und aktuelle Entwicklungen im Iran-Embargo
- Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern
- Klassifizierung der Güter nach den Güterlisten der EG-Dual-Use-
Verordnung und der Ausfuhrliste mit Hilfe vom:
- Umschlüsselungsverzeichnis
- Stichwortverzeichnis
- EZT-Online
- Genehmigungspflichten beim Export von nicht gelisteten Gütern
- Genehmigungsverfahren ELANK2
- Ablauf Antragstellung
- Strafbarkeit und Haftung
Referentin
Dr. Ulrike Jasper, AEB SE, Stuttgart