Massenhafte Abmahnungen der "Kanzlei Schneider"
Derzeit werden vermehrt Abmahnungen wegen möglicher Verstöße gegen die DSGVO an Unternehmen verschickt. Absender ist angeblich eine “Kanzlei Schneider”.
Seit Dezember sind vermehrt Abmahnungen einer "Kanzlei Schneider“ per E-Mail bei Betreibern von Webseiten und Shops eingegangen, allerdings mit der Mailkennung info@quicklyemailsend24.com. Unternehmen sollten darauf nicht antworten.
Die IT-Recht Kanzlei aus München hat folgende Meldung dazu veröffentlicht: Massenhafte Abmahnungen der “Kanzlei Schneider” – was steckt dahinter?
Fazit
Die Anforderungen an eine “ordentliche“ Abmahnung werden hier offensichtlich nicht erfüllt, so dass ein abgemahntes Unternehmen gar nicht reagieren sollte, jedenfalls nicht gegenüber den Abmahnern. Eine solche ”Abmahnung“ ist ein guter Anlass zu prüfen, ob auf der eigenen Webseite tatsächlich alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Wie Sie bei bei einer Abmahnung generell vorgehen sollten, können Sie in unserem Artikel Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß – was nun? nachlesen.
Unsere Checkliste hilft Ihnen, Ihren Online-Shop rechtssicher zu gestalten.