Erweitere Zertifizierungspflicht für Maschinen in Indien
Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat neue regulatorische Maßnahmen für bestimmte Maschinen und Anlagen angekündigt, die am 28. August 2025 in Kraft treten. Diese umfassen strenge Anforderungen für die Einfuhr und Vermarktung in Indien. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um Verzögerungen oder Importstopps zu vermeiden.
Die neuen Regelungen erweitern den Katalog BIS-zertifizierungspflichtiger Produkte (Bureau of Indian Standards) um zahlreiche Maschinen und Anlagen aus dem HS-Code-Bereich 84 und 85. Besonders relevant sind u. a. folgende Maschinenarten, jeweils inklusive Baugruppen und Komponenten:
- Pumpen und Kompressoren
- Werkzeugmaschinen – zur Bearbeitung von Metallen, Stein oder Kunststoffen
- Maschinen zur Materialbearbeitung durch Temperaturveränderung
- Zentrifugen und Filtermaschinen – für Flüssigkeiten und Gase
- Verpackungsmaschinen
Zukünftig wird eine BIS-Zertifizierung verpflichtend sein. Die Zertifizierung soll nach dem Scheme X ablaufen, das auch eine Werksauditierung umfasst. Allerdings sind die Bearbeitungszeiten für Anträge aktuell deutlich verlängert, da zusätzlicher Klärungsbedarf besteht und die zuständigen Behörden stark ausgelastet sind. Es ist durchaus möglich, dass die Deadline kurz vor in Kraft treten noch einmal verschoben wird.
Sie fragen sich, ob Ihre Maschinen oder Teile von dieser Regelung betroffen sind? Wir unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die neuen Vorschriften. Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Beratung zu erhalten und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist.
Veranstaltungshinweis
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