Erweitere Zertifizierungspflicht für Maschinen in Indien
Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat eine neue Zertifizierungspflichten für bestimmte Maschinen und Anlagen angekündigt. Diese sollte ursprünglich am 28. August 2025 in Kraft treten. Nun wurde die Deadline auf den 1. September 2026 verschoben.
Die neuen Regelungen erweitern den Katalog BIS-zertifizierungspflichtiger Produkte (Bureau of Indian Standards) um zahlreiche Maschinen und Anlagen aus dem HS-Code-Bereich 84 und 85. Besonders relevant sind u. a. folgende Maschinenarten:
- Pumpen und Kompressoren
- Werkzeugmaschinen – zur Bearbeitung von Metallen, Stein oder Kunststoffen
- Maschinen zur Materialbearbeitung durch Temperaturveränderung
- Zentrifugen und Filtermaschinen – für Flüssigkeiten und Gase
- Verpackungsmaschinen
Zukünftig wird eine BIS-Zertifizierung verpflichtend sein. Die Zertifizierung soll nach dem Scheme X ablaufen, das auch eine Werksauditierung umfasst. Allerdings sind die Bearbeitungszeiten für Anträge aktuell deutlich verlängert, da zusätzlicher Klärungsbedarf besteht und die zuständigen Behörden stark ausgelastet sind. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um Verzögerungen oder Importstopps zu vermeiden.
Für die jeweiligen Baugruppen und Komponenten der betroffenen Maschinen und Anlagen wird die BIS-Zertifizierungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
Sie fragen sich, ob Ihre Maschinen oder Teile von dieser Regelung betroffen sind? Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um die neuen Vorschriften.
Veranstaltungshinweis
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