Dienstleistungserbringung in Indien: Steuerpflicht

Indien erhebt auf Zahlungen für technische Dienstleistungen, Veräußerungsgewinne, Lizenzen und Zinsen, die an ausländische Unternehmen getätigt werden, eine Quellensteuer, die sogenannte Tax Deducted at Source (TDS) oder auch Withholding Tax.

Veranstaltungshinweis

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Abführung der Quellensteuer

Bei der indischen Quellensteuer erfolgt der Einbehalt und die Abführung der Steuer an den Fiskus durch den Zahlungsleistenden (indisches Unternehmen). Da der Steuerschuldner aber das deutsche Unternehmen ist, erfolgt die Zahlung an den Empfänger (deutsches Unternehmen) nur zu dem um die einbehaltene Steuer gekürzten Betrag.
Für die Körperschaftssteuererklärung in Deutschland benötigen deutsche Unternehmen das sogenannte Formular “Form 16A”, das die Abführung der Quellensteuer an den indischen Fiskus bestätigt.
Allerdings können die deutschen Unternehmen die indische Quellensteuer nur zu einem sehr geringen Teil anrechnen lassen. Daher sehen die meisten Unternehmen die Quellensteuer als kaufmännische Kosten an.

Welcher Steuersatz gilt?

Seit dem 1. April 2023 beträgt die indische Quellensteuer für ausländische Unternehmen 21,84 Prozent.
Indien und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dies deckelt die Quellensteuer für deutsche Unternehmen in der Regel auf 10 Prozent.
Beruft sich ein deutsches Unternehmen auf das DBA, muss es allerdings eine indische Steuernummer, eine sog. Permanent Account Number (PAN) vorweisen. Werden unter der PAN Umsätze getätigt, muss das deutsche Unternehmen eine Steuererklärung in Indien abgeben.

Erforderliche Dokumente

Zusätzlich zur Steuernummer muss das deutsche Unternehmen weitere Dokumente an den indischen Kunden übermitteln. Diese sind:
  • Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts (Tax Residency Certificate (TRC))
  • No Permanent Establishment Erklärung (NO PE-Declaration)
  • Formular 10F (seit dem 1. Oktober 2023 muss dies online auf den Seiten der indischen Finanzverwaltung erstellt und hochgeladen werden) 
Benötigen Sie diese Dokumente oder brauchen Sie Unterstützung bei der Erstellung der Dokumente? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Fristen zur Abgabe der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist in Indien bis zum 30. September nach Ablauf des Finanzjahrs am 31. März abzugeben. Falls eine Verrechnungspreisdokumentation erforderlich ist, verlängert sich die Frist bis 30. November.

Fremdvergleichsgrundsatz bei internen Verrechnungspreisen

Werden Leistungen innerhalb von miteinander verbunden Gesellschaften (z. B. zwischen Mutterhaus und Tochterunternehmen oder zwischen Unternehmen des gleichen Konzerns) ausgetauscht, müssen die dafür in Rechnung gestellten Transferpreise mit üblichen Marktpreisen vergleichbar sein als handele es sich um voneinander unabhängige Unternehmen. Dies muss durch einen indischen Wirtschaftsprüfer zertifiziert werden.