Nr. 4368980

Dienstleistungserbringung in Indien

Deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen in Indien erbringen, unterliegen der indischen Quellensteuer. Der reduzierte Quellensteuersatz von zehn Prozent gilt nur, wenn entsprechende Dokumentations- und Registrierungspflichten eingehalten werden. Informieren Sie sich hier.

Seit dem 1. April 2026 wurde das Formular 10F durch das Formular 41 ersetzt. Dieses muss wie zuvor das Formular 10F auch von ausländischen Unternehmen online hochgeladen werden. Dies ist auch ohne steuerliche Registrierung in Indien (PAN) möglich. Erfahren Sie mehr!

Bei längeren Projekten oder durch die Einstellung von z. B. Vertriebsmitarbeitern in Indien können deutsche Unternehmen ungewollt eine Betriebsstätte in Indien begründen. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen, um dies zu vermeiden.

Um den im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Steuersatz von 10 Prozent für Quellensteuern auf Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, sind umfangreiche Dokumente erforderlich. Erfahren Sie, welche das sind.

Die Vorbereitung von Montage- und Bauprojekte in Indien bedarf besonderer Sorgfalt. Insbesondere bei langfristigen Projekten ist es wichtig, das (automatische) Entstehen einer Betriebsstätte in Indien auch im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen im Blick zu behalten.