Quellensteuer in Indien: Online Form 10F

Seit 1. Oktober 2023 müssen ausländische Unternehmen das Formular 10F in einem Portal der indischen Steuerbehörde digital erstellen.
Das Formular benötigen deutsche Unternehmen, die für indische Unternehmen Dienstleistungen erbringen. Hierbei ist es egal, ob die Dienstleistung in Indien oder in einem anderen Land erbracht wird. Auf diese Dienstleistungen werden in Indien Quellensteuern (Tax Deducted at Source/TDS oder Withholding Tax) erhoben. Der indische Kunde muss die Quellensteuer im Namen des deutschen Unternehmens an das indische Finanzamt abführen.
Neben einer Ansässigkeitsbescheinigung und einer NO PE-Declaration muss das Formular 10F an das indische Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt seit 1. Oktober 2023 über das Portal der indischen Finanzverwaltung:
Die Registrierung kann mit oder ohne indische Steuernummer (PAN) erfolgen. Auch braucht man nicht zwingend eine indische Handynummer für die Registrierung.
Veranstaltungshinweis:
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Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne ansprechen.