Dienstleistungserbringung in Indien: Dokumentationspflicht

Sie haben einen indischen Kunden, für den Sie eine Dienstleistung, eine Installation oder Montage erbringen?
Folgende Dokumente werden bei der Dienstleistungserbringung in Indien vom indischen Kunden verlangt:
  • Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate (TRC))
  • Formular 10F
  • No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Vorlagen zu den Formularen und den Antrag für die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei uns. Sprechen Sie uns gerne an.

Warum verlangt das der Kunden von Ihnen?

Ihre Dienstleistung ist in Indien Quellensteuer pflichtig. Daher muss der indische Kunde in Ihrem Namen die Quellensteuer an das indische Finanzamt abführen. Bitte beachten Sie, dass Indien zum 1. April 2023 die Quellensteuer für technische Dienstleistungen erhöht hat und diese Dokumente alleine unter Umständen nicht mehr ausreichen, um den im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Steuersatz von 10 Prozent zu erhalten. Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag “Dienstleistungserbringung in Indien: Steuerpflicht”.
Zudem sind indische Unternehmen verpflichtet, bei Überweisungen an deutsche Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen vorzulegen.