Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz (BERE)

Die nachhaltige und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Klimawandel sind zentrale globale ökologische Herausforderungen, die es in den kommenden Jahren zu adressieren gilt. Hierbei spielen auch Unternehmen eine wichtige Rolle, da sie selbst mit konkreten Maßnahmen zu einem nachhaltigen Wirtschaften beitragen können.

Was bringt die Beratung?

Eine qualifizierte externe Beratung kann konkrete Ressourceneffizienz-Potenziale im Unternehmen aufdecken und branchenspezifische, maßgeschneiderte Lösungen aufzeigen.
Unternehmen können mithilfe der Beratung u. a. folgende Möglichkeiten realisieren:
  • Rohstoffe, Material und Energie sparen, um Kosten zu senken
  • Digitalisierung umsetzen
  • Abfälle reduzieren und vermeiden
  • Rohstoffeinsatz optimieren
  • Stoffkreislauf in der Produktion optimieren
  • Stoffstrom effizient gestalten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg, die bereits an einem KEFF+Check teilgenommen haben.  Im zweiten Schritt können Sie die Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen.

Beratungsförderung für gezielte Maßnahmen

Die Umsetzung von Ressourceneffizienzmaßnahmen stellt hohe Anforderungen an Unternehmen. Die Herausforderungen bei Planung, Projektierung und Umsetzung sind oft komplex und je nach Branche unterschiedlich zu lösen. Auf diesem Weg unterstützt Sie die Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz (BERE) durch die Vermittlung und Förderung einer vertieften, individuell abgestimmten Beratung.
Bitte beachten Sie, dass die Experten erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beauftragt werden darf. Sie können sich vor Bewilligung entsprechende Angebote einholen. Eine Beauftragung der Beraterin oder des Beraters vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist nicht zulässig.

Das sind die Rahmenbedingungen für die Förderung

Der maximale Zuschuss zu einer Beratung beträgt 5.500 Euro, gefördert werden bis zu zehn Personentage. Die Beratung muss spätestens sechs Monate nach der Bewilligung durchgeführt werden. Die Beratungsförderung kann je Unternehmen einmalig in Anspruch genommen werden.
Den Antrag auf die geförderte Ressourceneffizienzberatung stellen Sie bitte sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei an die Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, efre@l-bank.de.
 
Gefördert durch die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg
Gefördert durch die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg