Unternehmen als Abfallerzeuger
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt vor, dass gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle getrennt gesammelt und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zugeführt werden. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische müssen vorbehandelt oder aufbereitet werden. Mehr erfahren.