Energie- und Stromsteuer
Was Unternehmer über die Ökosteuer und ihre Teilsteuern Strom- und Energiesteuer wissen müssen, lässt sich nicht in wenigen Worten zusammenfassen. Bemessung und Ermäßigungsregeln der Ökosteuer sind höchst kompliziert. Andererseits kann nur derjenige Wettbewerbsnachteile vermeiden, der diese Regeln kennt.
Das bundesweit verwendete Excel-Tool der IHK Lippe zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer steht in der neuesten Version zur Verfügung. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein aktualisiertes IHK-Merkblatt.
Das Excel-Tool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit schnell einschätzen, ob sich beispielsweise – vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs – die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.
Das Excel-Tool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit schnell einschätzen, ob sich beispielsweise – vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs – die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.