Arbeitssicherheit: Unternehmermodell versus Branchenbetreuung

Die Gesetzgebung verlangt, dass Betriebe sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden. Für Kleinbetriebe werden zum Beispiel Branchen- oder Unternehmermodelle angeboten.

Arbeitssicherheit geht vor

Jeder Unternehmer muss gesetzlich dafür sorgen, dass sein Betrieb sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut wird.
Für Kleinbetriebe werden als Erleichterung Branchenmodelle oder Unternehmermodelle von den Berufsgenossenschaften (BG) angeboten. Das Besondere an diesen Modellen ist, dass der Unternehmer eines Kleinbetriebs keinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Spezialisten für eine regelmäßige Betreuung beauftragen muss. Er kann sich selbst betreuen, wenn er sich - und das ist die Voraussetzung - für diese Aufgabe über Lehrgänge qualifiziert hat. Unternehmern, die an den angebotenen Modellen nicht teilnehmen möchten, bleibt dann nur der freiwillige Anschluss an die Regelbetreuung. Regelbetreuung bedeutet, dass die Betreuung von sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Dienstleistern (Ingenieure, Betriebsärzte) durchgeführt wird. Diese kommen in regelmäßigen Abständen in den Betrieb - ganz gleich, ob ein konkreter Betreuungsbedarf besteht oder ob im Betrieb aus sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Sicht alles in Ordnung ist. Die Betreuung durch diese Fachleute bedingt dann auch regelmäßige Kosten.
Vorteil der externen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung als Dienstleistung ist:
  • Der Beratungsdienst kennt sich in den einzelnen Branchen aus.
  • Er nutzt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und sonstigen Erkenntnisse über mögliche Gefährdungen und sinnvolle Schutzmaßnahmen, die er in den einzelnen Branchen gesammelt hat.
Auf diese Weise lassen sich Rationalisierungs- und Synergie-Effekte erzielen, die sich in hohem Maße kostensenkend auswirken.

Auswahl von Anbietern arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung

Einige Anbieter von arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung im Bezirk der IHK Rhein-Neckar und näherer Umgebung finden Sie in dieser Liste:
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung keine verbindliche Empfehlung beinhaltet. Die genannten Unternehmen haben sich mit Ihrem Leistungsprofil bei uns vorgestellt. Wir können weder die Leistungen noch die Zuverlässigkeit überprüfen.

Arbeitsschutzbörse

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Dienstleistungsunternehmen sowie Anbieter von Arbeitsschutzprodukten im ganzen Bundesgebiet umfasst die Datenbank der Arbeitsschutzbörse. Als unabhängiger, bundesweiter Registrierungsdienst hat die Arbeitsschutzbörse eine umfangreiche Datenbank registrierter sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Dienstleister sowie Anbietern von Arbeitsschutzprodukten geschaffen. Eine Gegenüberstellung der Leistungspakete und Tarife unter Berücksichtigung qualitativer, regionaler und betrieblicher Belange ermöglicht es, qualitäts- und kostenbewusste Dienstleister zu ermitteln. Die preisliche Einordnung spielt dabei nicht unbedingt die alles entscheidende Rolle. Vielmehr sind auch Kriterien wie der Umfang des Leistungspakets, die Qualifikation der Mitarbeiter, die Qualität und Zuverlässigkeit der Organisation sowie die räumliche Entfernung zwischen Dienstleister und Kunden entscheidend. Unter "Sicherheitsfachkräfte / Betriebsärzte" gibt es die Möglichkeit, kostenlos und unverbindlich Angebote anzufordern.

Sicherheits- und Gesundheitsschutz Portal

Das SIGEPortal ist eine ganzheitliche Lösung für Pflichten im Arbeitsschutz. Kleine und mittlere Unternehmen werden online unterstützt, gesetzliche, behördliche und berufsgenossenschaftliche Auflagen zu erfüllen. Das SIGEPortal ist auf die Bedürfnisse derer ausgelegt, die für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlich sind und richtet sich an sämtliche Unternehmenszweige – an Unternehmer, Praxis-Inhaber, vertretungsberechtigte Organe, Gesellschafter und Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder der Verwaltung betraut sind. Mit dem SIGEPortal kann die Betreuung gemäß der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nachgewiesen werden. Gefährdungsbeurteilungen, Checklisten und Arbeitsschutzmaßnahmen sind auf die jeweilige Situation und das Gefährdungspotential der jeweiligen Branchen angepasst. Die Dokumentation erfolgt direkt in den zur Verfügung gestellten, automatisierten Vorlagen und Checklisten. Ein Leitfaden führt Sicherheitsverantwortliche Schritt für Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Das System enthält automatisierte und leicht zu bearbeitende Vorlagen, u. a. für Gefährdungsbeurteilungen, für die Benennung von Beauftragten, z. B. Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragten, für die Übertragung von Pflichten, Protokollvorlagen wie z. B. Besprechungsprotokolle, Gefahrstoffverzeichnisse und Unterweisungsvorlagen für Mitarbeiter.