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Das neue Aufstiegs-BAföG

Hier finden Sie sämtliche Informationen über die Förderungsmöglichkeiten des Aufstiegs-BAföG.

Was ist Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen: Sie beinhalten unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Was ist neu?

Seit 1. August 2020 noch bessere Förderung Ihrer Weiterbildung

Die Verbesserung des AFBG macht Aufstiegsfortbildungen zur Meisterin, zum Fachwirt oder zur Technikerin für Interessierte noch attraktiver. Insgesamt gibt es mehr als 700 förderfähige Fortbildungen in Deutschland. Ab 1. August 2020 ist eine Förderung von Aufstiegsfortbildungen über alle drei Fortbildungsstufen - Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional, Master Professional- möglich.
  • Die größte Verbesserung gibt es bei den Unterhaltskosten: Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.
  • Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) bei 50 Prozent. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent.
  • Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Selbstcheck: Kann ich von Aufstiegs-BAföG profitieren?

Können auch Sie von diesem Förderprogramm profitieren? Finden Sie es mit unserem Selbstcheck heraus.

Am Rechenbeispiel erklärt

Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG beträgt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für die restlichen Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Erfolgreiche Absolventen der Prüfung erhalten einen Darlehenserlass in Höhe von 50 Prozent. Die Beispielrechnung gibt Aufschluss über die Kosten.
Beispielrechnung
Lehrgangsgebühren
+ IHK Prüfungsgebühren
4.000 Euro
+ 600 Euro
= Förderungsfähige Kosten
- BAföG-Zuschuss 50 Prozent
= 4.600 Euro
- 2.300 Euro
= Ergebnis entspricht BAföG-Darlehen
- Erlass auf Darlehen
= 2.300 Euro
- 1.150 Euro
= Ihr Eigenanteil vor Steuerabzug
- Steuerabzug Werbungskosten
(angenommener Steuersatz 30 Prozent)
= 1.150 Euro
- 345 Euro
Ihr Eigenanteil = 805 Euro

Wie kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Die Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Bildungszeit Baden-Württemberg

Beschäftigte in Baden-Württemberg haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung von einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt wird.
Für Weiterbildungsangebote der IHK Rhein-Neckar kann Bildungszeit beantragt werden.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen oder auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen ihren Horizont zu erweitern.
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Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Bewerben können Sie sich nur bei der Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.
Bewerbungsschluss für das Aufnahmejahr 2025 ist der 1. Februar 2025.
Sie haben Interesse am Programm? Gerne beraten wir Sie zu möglichen Weiterbildungen und dem Bewerbungsprozess.

KOMPASS – kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Das Förderprogramm “KOMPASS” ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die darauf abzielt, einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen für Solo-Selbstständige zu fördern.

Was ist KOMPASS?

Das Programm “KOMPASS” zielt darauf ab, Solo-Selbstständigen eine sichere Zukunft zu bieten, indem es eine breite Palette von finanziellen Unterstützungen für individuell ausgewählte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bereitstellt. Auf diese Weise trägt das Programm dazu bei, die Vielfalt und Widerstandsfähigkeit von Solo-Selbstständigen in Krisenzeiten zu stärken.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Solo-Selbstständige, die sich weiterqualifizieren möchten, einen Zuschuss erhalten.
Für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch können Sie sich an eine der bundesweit verteilten Anlaufstellen wenden, um Zugang zur Förderung zu erhalten.
Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Anlaufstellen.
Weitere Informationen zum KOMPASS-Programm finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Wer wird gefördert?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Haupterwerb
  • Maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten
  • Bestandsdauer von mindestens zwei Jahren am Markt
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro im Straßentransportsektor)
  • Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von “KOMPASS“ innerhalb der letzten zwölf Monate
Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Mitarbeitende von Solo-Selbstständigen sind nicht förderfähig.
Wertvolle Hinweise zu den Voraussetzungen und den Ausschlussgründen finden Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige.

Was wird gefördert?

Sowohl fachliche Kompetenzen, ob berufsspezifisch oder nicht-berufsspezifisch, als auch persönliche Kompetenzen sind förderfähig. Dies schließt sowohl “Hard Skills” als auch “Soft Skills” ein.
Um förderfähig zu sein, muss eine Qualifizierung oder Weiterbildung grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Die Inhalte müssen im Einzelfall beruflich relevant sein
  2. Es muss begründet werden, dass die Inhalte beruflich eingesetzt werden
Zusätzlich muss die Maßnahme zur Sicherung oder Weiterentwicklung Ihrer beruflichen Existenz und/oder zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit Ihres Geschäftsmodells beitragen.
Außerdem muss die Qualifizierung/Weiterbildung eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen.
Eine genaue Auflistung an förderfähigen und nicht-förderfähigen Weiterbildungsangeboten finden Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige.
Die meisten unserer Weiterbildungsangebote können über KOMPASS gefördert werden, da wir als IHK Rhein-Neckar die Voraussetzungen an Bildungsträger erfüllen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach den Kosten für die Qualifizierung. Sie erhalten eine Erstattung von 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten bis zu einem Betrag von 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), was einem maximalen Zuschuss von 4.500 Euro entspricht.
Weitere Informationen zur Förderung können Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige nachlesen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie das Förderportal Z-EU-S und das Nutzerkonto, das Sie beim  Beratungsprozess mit der Anlaufstelle in Z-EU-S erstellen.
Die Antragsprüfung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Fachstelle für Fördermittel des Bundes-Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung einreichen müssen und wie Sie Z-EU-S nutzen können, erfahren Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige.