Azubi im Ausland

Im Berufsbildungsgesetz (§2 Abs. 3, §76 Abs. 3 BBiG) ist festgelegt, dass du als Auszubildende/r einen Teil deiner Ausbildung im Ausland absolvieren kannst. Der Auslandsaufenthalt gilt dabei als Bestandteil der Ausbildung, ohne dass es eines Anerkennungsverfahrens bedarf. Das Ausbildungsverhältnis wird in dieser Zeit nicht unterbrochen.