Patente und Gebrauchsmuster
Neue Ideen sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für Unternehmen. Damit technische Innovationen nicht kopiert werden, können sie durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Beide Schutzrechte sichern den wirtschaftlichen Wert einer Erfindung und verschaffen ihrem Inhaber exklusive Nutzungsrechte.
Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen technische Erfindungen folgende drei Bedingungen erfüllen:
- Neuheit | Erfindungen dürfen vor der Anmeldung nicht anderweitig veröffentlicht worden sein und müssen über den “Stand der Technik” hinausgehen.
- Erfindungshöhe | Erfindungen dürfen für Fachleute nicht naheliegend aus dem Stand der Technik hervorgehen. Geringfügige Änderungen sind nicht schutzfähig.
- Gewerbliche Anwendbarkeit | Die Erfindung muss im Rahmen eines gewerblichen Betriebs herstellbar und verwendbar sein.
Patent oder Gebrauchsmuster?
- Patent | Wird umfassend vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geprüft. Es hat eine Schutzdauer von bis zu 20 Jahren. Neben technischen Erfindungen werden auch technische Verfahren geschützt.
- Gebrauchsmuster | Oft als „kleines Patent“ bezeichnet. Es erfolgt keine inhaltliche Prüfung durch das DPMA, daher ist es schnell und kostengünstig einzutragen. Die Schutzdauer beträgt maximal 10 Jahre. Verfahren können nicht geschützt werden. Der große Nachteil besteht darin, dass eine spätere Löschung auf begründeten Antrag eines Dritten jederzeit möglich ist.
Ausführliche Informationen finden Sie in den Infobroschüren des DPMA:
- Patente – Eine Informationsbroschüre zum Patentschutz
- Gebrauchsmuster – Eine Informationsbroschüre zum Gebrauchsmusterschutz
Anmeldung und Verfahren
Die Anmeldung erfolgt elektronisch oder postalisch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Sie kann durch den Erfindenden selbst oder durch den Rechtsnachfolger (z. B. Unternehmen) erfolgen. Mit dem Eingang der Anmeldung beim DPMA ist der Anmeldetag hinterlegt. Dieser wird beispielsweise herangezogen um bei der Prüfung den Stand der Technik zu bestimmen. Vor der Anmeldung darf die Erfindung nicht veröffentlicht werden.
Mehrere Anmelder können gemeinsam ein Schutzrecht beanspruchen, sie erscheinen alle in der Anmeldung und werden gleichberechtigte Schutzrechtsinhaber. Das Innenverhältnis zwischen ihnen kann vertraglich geregelt werden.
Da die Formulierung der Unterlagen komplex ist, empfiehlt sich die Beauftragung eines Patentanwalts.
Unsere IHK bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Mehr dazu unter Patent- und Markensprechtage.
Recherche
Vor einer Anmeldung sollte geprüft werden, ob ähnliche Schutzrechte bereits bestehen. Kostenlose Datenbanken des DPMA (DPMAregister) und internationaler Behörden (espacenet) bieten erste Einblicke. Für eine rechtssichere Recherche empfiehlt sich professionelle Unterstützung, z.B. durch Patentanwaltskanzleien, Recherchebüros oder den Services des Patentzentrums Bayern (Rechercheunterstützung ist hier bis zu einem gewissen Punkt kostenfrei).
Detailliertere Informationen haben wir in einem eigenen Fachartikel zusammengestellt: Recherche
Kosten
Die Kosten für Anmeldung und Aufrechterhaltung sind gestaffelt – neben Amtsgebühren sollten auch mögliche Beratungs- und Durchsetzungskosten einkalkuliert werden. Letztere sind in der nachfolgenden Tabelle nicht enthalten.
Patent | Kosten |
---|---|
Anmeldung elektronisch mit bis zu 10 Ansprüchen | 40 € |
Anmeldung postalisch mit bis zu 10 Ansprüchen | 60 € |
Recherche (vorgezogen ohne Prüfung) | 300 € |
Prüfungsverfahren (falls Recherche vorgezogen) | 150 € |
Prüfungsverfahren (ohne vorgezogene Recherche) | 350 € |
Gebrauchsmuster | Kosten |
Anmeldung elektronisch | 30 € |
Anmeldung postalisch | 40 € |
Recherche durch DPMA (optional) | 250 € |
Verlängerungsgebühren
Ab dem 3. Jahr fallen Gebühren an, um ein Schutzrecht aufrechtzuerhalten.
Patente | gestaffelt von 70 Euro im 3. Jahr bis 2.030 Euro im 20. Jahr
Gebrauchsmuster | 210 Euro nach 3 Jahren, 350 Euro nach 6 Jahren und 530 Euro nach 8 Jahren
Patente | gestaffelt von 70 Euro im 3. Jahr bis 2.030 Euro im 20. Jahr
Gebrauchsmuster | 210 Euro nach 3 Jahren, 350 Euro nach 6 Jahren und 530 Euro nach 8 Jahren
Internationale Anmeldungen
Internationale Patentanmeldungen sind möglich, entweder als EU-weites Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) oder international bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Darüber hinaus können in vielen Ländern einzelne nationale Patente angemeldet werden.
Gebrauchsmusterschutz ist dagegen weder auf europäischer noch internationaler Ebene möglich. Nationale Anmeldungen sind ebenfalls nicht in allen Ländern realisierbar.
Gebrauchsmusterschutz ist dagegen weder auf europäischer noch internationaler Ebene möglich. Nationale Anmeldungen sind ebenfalls nicht in allen Ländern realisierbar.
Zum 1. Juni 2023 wurde das Europäische Einheitspatent eingeführt. Mit nur einem Antrag beim EPA kann Patentschutz in 18 europäischen Ländern erlangt werden (Stand: September 2025). Perspektivisch soll der Umfang auf 25 Länder ausgeweitet werden.
Arbeitnehmererfindungen
Erfindungen, die während der Arbeit entstehen (Diensterfindungen), müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden. Beansprucht dieser die Erfindung, gehen die vermögenswerten Rechte auf ihn über. Der Arbeitnehmer bleibt jedoch als Erfinder benannt und hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bei Streit über die Höhe der Vergütung oder den Erfinderanteil kann die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts eingeschaltet werden – eine oft schnellere und kostengünstigere Alternative zum Gerichtsverfahren.
Sonderfall: Software
Reine Software oder nur Programmcode ist nicht patentierbar, sondern in der Regel urheberrechtlich geschützt. Patentschutz kommt nur in Betracht, wenn ein Computerprogramm ein konkretes technisches Problem löst oder Teil einer technischen Erfindung ist, etwa beim Antiblockiersystem (ABS) in Fahrzeugbremsen.
Förderprogramme und kostenfreie Beratung
Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen können über die Programme WIPANO - Patente und Normen und KMU-Fonds für Patente, Marken und IP-Scans gefördert werden.
Unsere IHK bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung mit einem Patent- und Markenanwalt aus dem Kammerbezirk Oberpfalz - Kelheim an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Patent- und Markensprechtage.
Diese Informationen dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim oder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).