Nr. 1349778
Fachthemen

Gewerberecht

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Wer ein Gewerbe betreiben will, muss gegebenenfalls eine für die konkrete Tätigkeit erforderliche Genehmigung besitzen. Gewerbetreibende müssen sich eigenständig darum kümmern. Eine von der IHK Nürnberg erstellte Auflistung hilft hier weiter.

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Auch Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewerbe ausüben.

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Wer ein Reisegewerbe ausübt, braucht in der Regel eine Reisegewerbekarte und unterliegt bestimmten Vertriebsverboten.

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Versteigerer bedürfen einer Erlaubnis nach § 34b der Gewerbeordnung und müssen sich an besondere rechtliche Vorgaben halten.