Link auf OS-Plattform löschen

Zum 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU zu verlinken.
Die EU hat beschlossen, die Plattform aufgrund geringer Nutzung einzustellen. Händler, die den Link in ihrem Impressum oder an anderer Stelle auf ihrer Website eingebunden haben, sollten diesen zum 20.07.2025 entfernen. Andernfalls könnte es zu rechtlichen Unsicherheiten oder Abmahnungen kommen. Bislang war es umgekehrt: Viele Online-Händler wurden in der Vergangenheit abgemahnt, weil sie den Link entweder nicht zur Verfügung gestellt haben oder der Link nicht anklickbar war.
Unabhängig von der Abschaltung der OS-Plattform bleiben aber die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weiterhin bestehen. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen Verbraucher darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind. Dies gilt auch nach dem Wegfall der OS-Plattform, da die Regelungen des VSBG davon nicht berührt werden. Unternehmen, die nicht teilnehmen möchten, müssen dies klarstellen, beispielsweise mit dem Hinweis: „Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.“ Die entsprechenden Informationen müssen leicht zugänglich auf der Website platziert werden, etwa im Impressum oder unter „Streitbeilegung“. Bestimmte Branchen aber, wie z. B. Energieversorger, sind gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und müssen die zuständige Schlichtungsstelle benennen.
Weitere Infos finden Sie im IHK-Merkblatt “Verbraucherstreitbeilegung”.