Kaufmännisches Schiedsgericht

Stand: Januar 2022
Streitigkeiten aus Geschäften in Deutschland können vor jedes deutsche Gericht gebracht werden. Doch weder der vom Gegner gewählte Gerichtsort noch Dauer und Kosten des Instanzenweges sind immer absehbar.
Da staatliche Gerichtsverfahren öffentlich sind, gehen im schlimmsten Fall vor Gericht offengelegte Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz, während angebliche Produkt- und Sicherheitsmängel ihren Weg in die Presse finden.
In vielen Fällen empfiehlt sich deshalb die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens (z. B. durch eine Schiedsklausel) als Alternative zum ordentlichen Rechtsweg. Ein Schiedsverfahren ähnelt im Ablauf einem staatlichen Gerichtsverfahren. Die Parteien tauschen Schriftsätze, und es findet in der Regel auch eine mündliche Verhandlung mit der Möglichkeit einer Beweisaufnahme statt. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen entfaltet wie ein Urteil. Eine Berufung oder Revision gegen dieses Urteil findet nicht statt.
In der Verfahrensgestaltung sind die Schiedsrichter flexibler und freier als die Richter eines staatlichen Gerichts. Die Parteien selbst haben auch einen stärkeren Einfluss auf das Verfahren. Sie werden an der Auswahl der Schiedsrichter beteiligt und können den Verhandlungsort und die Verfahrenssprache einvernehmlich regeln.
Für die Beteiligten eines Schiedsverfahrens gelten bei Vereinbarung deutschen Rechts die §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung. Viele dieser Regelungen können aber einvernehmlich abgewählt, abgeändert oder ergänzt werden.
Das Schiedsgericht der IHK Regensburg wird tätig, wenn beide Parteien (z. B. in einer Schiedsklausel) vereinbaren, dass sie sich dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen wollen und den Rechtsweg vor die Zivilgerichte ausschließen oder wenn seine Zuständigkeit zwischen den Parteien unter Ausschluss des Rechtsweges von vorneherein vereinbart worden ist. Für das Verfahren gilt dann die Schiedsgerichtsordnung der IHK Regensburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 12 KB) für Oberpfalz / Kelheim.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS). Aufgaben dieser Einrichtung sind die Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit und die einheitliche Betreuung schiedsgerichtlicher Aufgaben in Deutschland. Sie stellt überregional und branchenunabhängig allen Wirtschaftszweigen eine Schiedsgerichtsordnung (derzeit gültige Fassung: 26.04.2018) zur Verfügung. Die Schiedsgerichtsordnung der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim verweist im wesentlichen auf die Regelungen der DIS-Schiedsgerichtsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1020 KB).