Die Schiedsklausel in Verträgen

Stand: Januar 2022
Das kaufmännische Schiedsgericht der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim wird tätig, wenn beide Parteien der IHK gegenüber schriftlich erklären, dass sie sich dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen wollen und den Rechtsweg vor die Zivilgerichte ausschließen oder wenn seine Zuständigkeit zwischen den Parteien unter Ausschluss des Rechtsweges von vorneherein vereinbart worden ist. Das kann durch eine Musterschiedsklausel erfolgen, die in den Vertrag aufgenommen wird oder zusätzlich zum Vertrag vereinbart wird. Um im Konfliktfall das Schiedsgericht der IHK Regensburg anrufen zu können, empfiehlt sich die Aufnahme der folgenden Schiedsklausel in den Vertrag:
"Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag (genaue Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden."
oder in Englisch
“All disputes resulting in connection with the contract .... (designation of the contract) or concerning its validity, shall be finally decided according to the rules of arbitration of Regensburg Chamber of Commerce and Industry, excluding ordinary courts of law."
Besonders bei Verträgen mit Auslandsbezug sollten die Klauseln um folgende Aspekte ergänzt werden:
  • „Der Ort des Schiedsverfahrens ist …“
  • „Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt …“
  • „Die Sprache des Schiedsverfahrens ist …“
  • „Das anwendbare materielle Recht ist ...“
Zusätzlich können noch ergänzende Regeln für beschleunigte Verfahren und ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten in den Vertrag aufgenommen werden. Die DIS-Schiedsgerichtsordnung enthält für beide Regelungen Formulierungsvorschläge.
Unabhängig von der oben genannten Klausel bieten zahlreiche Institutionen Musterklauseln für spezielle Rechtsbereiche an. Zu nennen sind hier die Deutschen Auslandshandelskammern die an vielen Standorten weltweit Schiedsverfahren administrieren und die Internationale Handelskammer ICC, die einen internationalen Schiedsgerichtshof betreibt.
Speziell für Streitigkeiten in Gesellschafts-, Wohnungseigentums- oder Erbsachen wird hier beispielhaft auf die Musterklauseln des Schlichtungs- und Schiedsgerichtshofs Deutscher Notare verwiesen.