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Gesetzlich oder freiwillig?

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein Nachhaltigkeitsbericht bietet einen umfassenden Einblick in die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens und schafft Transparenz über dessen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert. Sie legt fest, welche Unternehmen berichten müssen und wie die Berichte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) strukturiert sein sollen. Ziel ist es, vergleichbare und verlässliche ESG-Informationen bereitzustellen.
Für Unternehmen KMU, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, wurde der Voluntary Standard (VS) entwickelt. Dieser freiwillige Standard ermöglicht eine europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch als Reaktion auf steigende Anforderungen entlang der Lieferkette.
Freiwillige Berichterstattung

Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sind zwar nicht gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Dennoch steigen die Erwartungen von Investoren, Banken, Kunden und weiteren Stakeholdern deutlich. Der freiwillige VS‑Standard (Voluntary-Standard) bietet diesen Unternehmen einen strukturierten und praxisnahen Weg, Transparenz zu schaffen.

EU-Richtlinie

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen verbindlich und einheitlich regelt. Mit dem Abschluss der Trilogverhandlungen stehen nun seit Mitte Dezember 2025 die finalen Rahmenbedingungen fest.