Freiwillige Berichterstattung
Berichterstattung nach VSME
Der VSME‑Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein europäischer, freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Er wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU‑Kommission entwickelt. Ziel des Standards ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, relevante Umwelt‑, Sozial‑ und Governance‑Informationen (ESG) strukturiert, vergleichbar und praxisnah offenzulegen – abgestimmt auf die wachsenden Informationsanforderungen von Kunden, Banken und Geschäftspartnern.
Zusätzliche Bedeutung gewinnt der VSME‑Standard durch jüngste Empfehlungen der EU‑Kommission: Demnach sollen große Unternehmen künftig von ihren Zulieferern nicht mehr Nachhaltigkeitsdaten abfragen, als im VSME‑Standard vorgesehen sind. Der VSME schafft damit Planungssicherheit, reduziert bürokratischen Aufwand in der Lieferkette und stärkt die Position von KMU gegenüber größeren Geschäftspartnern. VSME‑Berichte können intern oder öffentlich genutzt werden – entweder als eigenständiger Bericht oder als Bestandteil des Lageberichts.
Aktueller Stand
Der VSME‑Standard soll voraussichtlich ab 2026 als delegierter Rechtsakt gelten. Anpassungen, insbesondere im Zusatzmodul, werden derzeit erwartet.
Aufbau und Inhalte des VSME‑Standards
Der VSME‑Standard besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen:
- Basismodul (B1–B11)
- Zusatzmodul (C1–C9)
Das Basismodul bietet einen kompakten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst die folgenden Inhalte:
| B1 | Grundlagen der Berichterstellung |
| B2 | Praktiken, Richtlinien und Initiativen |
| B3 | Energie und Treibhausgasemissionen |
| B4 | Umweltverschmutzung |
| B5 | Biodiversität |
| B6 | Wasserverbrauch und Wasserstress |
| B7 | Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall |
| B8 | Belegschaft – allgemeine Angaben |
| B9 | Gesundheit und Sicherheit |
| B10 | Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung |
| B 11 | Korruption und Bestechung |
Das Zusatzmodul ermöglicht eine vertiefte Berichterstattung für Unternehmen mit weiterentwickelten Nachhaltigkeitsprozessen oder erhöhten Stakeholder‑Anforderungen und beinhaltet:
| C1 | Geschäftsmodell und Strategie |
| C2 | Erweiterte ESG‑Praktiken und Verantwortlichkeiten |
| C3 | Klimaziele und Übergangspläne |
| C4 | Klimarisiken |
| C5 | Erweiterte Angaben zur Belegschaft |
| C6 | Menschenrechtspolitik |
| C7 | Schwere Verstöße gegen Menschenrechte |
| C8 | Umsatz aus kritischen Sektoren und EU‑Benchmark‑Ausschluss |
| C9 | Geschlechterverhältnis im Leitungsorgan |
Unterstützungsangebote zur Umsetzung einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Um Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Anforderungen zu unterstützen, stehen verschiedene Angebote und Hilfsmittel zur Verfügung:
| Handlungshilfe “5 Schritte zum VSME-Bericht” |
Im Umwelt- und Klimapakt Bayern entwickelte das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) die Handlungshilfe „5 Schritte zum VSME-Bericht“ sowie eine Excel-Handreichung zur Identifikation unternehmensindividueller VSME-Offenlegungspflichten.
Die Handlungshilfe unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeit. Sie enthält Hintergrundinformationen, nützliche Tipps, praxisnahe Beispiele und Checklisten für eine gelungene VSME-Berichtserstattung.
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| Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) |
Die Bundesregierung stellt mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex ein kostenfreies Angebot für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung – bestehend aus drei zentralen Elementen:
den DNK-Checklisten
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| VSME-Standard (deutsch) | eine inoffizielle Übersetzung des VSME-Standard ins Deutsche |
| ESRS Knowledge Hub von EFRAG | Unterstützung bei der Anwendung der ESRS soll das Anfang Dezember 2025 von EFRAG eröffnete „ESRS Knowledge Hub“ geben. Die interaktive Online-Plattform will bei der Anwendung der ESRS sowie VSME (Voluntary SME Standard) helfen und verknüpft so z. B. die ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) mit Erläuterungen, Verweisen und der XBRL-Auszeichnungen. |
| EMAS-Umwelterklärung | Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist oftmals ein bestehendes Umweltmanagementsystem und die entsprechende Berichterstattung der Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über die EMAS-Umwelterklärung werden beispielsweise bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards abgedeckt. |