Freiwillige Berichterstattung

Berichterstattung nach VSME

Der VSME‑Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein europäischer, freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Er wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU‑Kommission entwickelt. Ziel des Standards ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, relevante Umwelt‑, Sozial‑ und Governance‑Informationen (ESG) strukturiert, vergleichbar und praxisnah offenzulegen – abgestimmt auf die wachsenden Informationsanforderungen von Kunden, Banken und Geschäftspartnern.
Zusätzliche Bedeutung gewinnt der VSME‑Standard durch jüngste Empfehlungen der EU‑Kommission: Demnach sollen große Unternehmen künftig von ihren Zulieferern nicht mehr Nachhaltigkeitsdaten abfragen, als im VSME‑Standard vorgesehen sind. Der VSME schafft damit Planungssicherheit, reduziert bürokratischen Aufwand in der Lieferkette und stärkt die Position von KMU gegenüber größeren Geschäftspartnern. VSME‑Berichte können intern oder öffentlich genutzt werden – entweder als eigenständiger Bericht oder als Bestandteil des Lageberichts.

Aktueller Stand

Der VSME‑Standard soll voraussichtlich ab 2026 als delegierter Rechtsakt gelten. Anpassungen, insbesondere im Zusatzmodul, werden derzeit erwartet.

Aufbau und Inhalte des VSME‑Standards

Der VSME‑Standard besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen:
  • Basismodul (B1–B11)
  • Zusatzmodul (C1–C9)
Das Basismodul bietet einen kompakten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst die folgenden Inhalte:
B1 Grundlagen der Berichterstellung
B2 Praktiken, Richtlinien und Initiativen
B3 Energie und Treibhausgasemissionen
B4 Umweltverschmutzung
B5 Biodiversität
B6 Wasserverbrauch und Wasserstress
B7 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall
B8 Belegschaft – allgemeine Angaben
B9 Gesundheit und Sicherheit
B10 Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung
B 11 Korruption und Bestechung
Das Zusatzmodul ermöglicht eine vertiefte Berichterstattung für Unternehmen mit weiterentwickelten Nachhaltigkeitsprozessen oder erhöhten Stakeholder‑Anforderungen und beinhaltet:
C1 Geschäftsmodell und Strategie
C2 Erweiterte ESG‑Praktiken und Verantwortlichkeiten
C3 Klimaziele und Übergangspläne
C4 Klimarisiken
C5 Erweiterte Angaben zur Belegschaft
C6 Menschenrechtspolitik
C7 Schwere Verstöße gegen Menschenrechte
C8 Umsatz aus kritischen Sektoren und EU‑Benchmark‑Ausschluss
C9 Geschlechterverhältnis im Leitungsorgan

Unterstützungsangebote zur Umsetzung einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Um Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Anforderungen zu unterstützen, stehen verschiedene Angebote und Hilfsmittel zur Verfügung:
Handlungshilfe “5 Schritte zum VSME-Bericht”
Im Umwelt- und Klimapakt Bayern entwickelte das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) die Handlungshilfe „5 Schritte zum VSME-Bericht“ sowie eine Excel-Handreichung zur Identifikation unternehmensindividueller VSME-Offenlegungspflichten.
Die Handlungshilfe unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeit. Sie enthält Hintergrundinformationen, nützliche Tipps, praxisnahe Beispiele und Checklisten für eine gelungene VSME-Berichtserstattung.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Die Bundesregierung stellt mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex ein kostenfreies Angebot für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung – bestehend aus drei zentralen Elementen:
VSME-Standard (deutsch) eine inoffizielle Übersetzung des VSME-Standard ins Deutsche
ESRS Knowledge Hub von EFRAG Unterstützung bei der Anwendung der ESRS soll das Anfang Dezember 2025 von EFRAG eröffnete „ESRS Knowledge Hub“ geben. Die interaktive Online-Plattform will bei der Anwendung der ESRS sowie VSME (Voluntary SME Standard) helfen und verknüpft so z. B. die ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) mit Erläuterungen, Verweisen und der XBRL-Auszeichnungen.
EMAS-Umwelterklärung Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist oftmals ein bestehendes Umweltmanagementsystem und die entsprechende Berichterstattung der Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über die EMAS-Umwelterklärung werden beispielsweise bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards abgedeckt.