Freiwillige Berichterstattung

Berichterstattung nach VS

Der Voluntary Standard (VS) bietet Unternehmen, die nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD verpflichtet sind und im vorangegangenen Geschäftsjahr durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigte hatten, einen freiwilligen Berichtsrahmen. Der als delegierter Rechtsakt verabschiedete Standard soll künftig außerdem festlegen, bis zu welchem Umfang berichtspflichtige Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten von Firmen in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen.
Am 27. Oktober 2026 laden die bayerischen IHKs (BIHK e.V.) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum Austauschforum „Über Nachhaltigkeit berichten: Der freiwillige EU-Standard in der Praxis“ ein. Herzliche Einladung dazu!

Aktueller Stand

Der VS knüpft an den von EFRAG entwickelten „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs" (VSME) an. Diesen hatte die Europäische Kommission zuvor mit der Empfehlung (EU) 2025/1710 vom 30. Juli 2025 für die freiwillige Anwendung unterstützt. Mit der Delegierten Verordnung wurde der Standard als „Voluntary Standard" weitergeführt und rechtlich verankert.

Aufbau und Inhalte des Voluntary Standards

Der VS stellt einen einheitlichen europäischen Rahmen bereit, mit dem Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert erfassen und weitergeben können. Die Angaben lassen sich beispielsweise für Kundenanfragen, Gespräche mit Banken und Investoren, Ausschreibungen oder Anforderungen in Lieferketten nutzen. Ziel ist, Daten möglichst einmal zu erfassen und anschließend für verschiedene Zwecke verwenden zu können. Der Standard kann außerdem dabei helfen, die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser einzuschätzen und Ansatzpunkte für deren Weiterentwicklung zu erkennen.
Der VS besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen:
  • Basismodul (B1–B11)
  • Zusatzmodul (C1–C9)
Das Zusatzmodul baut auf dem Basismodul auf und kann nur zusammen mit diesem angewendet werden. Bei einzelnen Datenpunkten sieht der Standard zudem abgestufte Anforderungen vor; manche Angaben sind für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten freiwillig.
Das Basismodul bietet einen kompakten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst die folgenden Inhalte:
Allgemeine Informationen B1 Grundlagen für die Erstellung
B2 Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
Umweltkennzahlen B3 Energie und Treibhausgasemissionen
B4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
B5 Biodiversität
B6 Wasser
B7 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Sozialkennzahlen B8 Arbeitskräfte – allgemeine Merkmale
B9 Arbeitskräfte - Gesundheitsschutz und Sicherheit
B10 Arbeitskräfte - Vergütung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung
Governance-Kennzahlen B 11 Verurteilungen und Geldstarfen wegen Korruption und Bestechung
Das Zusatzmodul (nur in Verbindung mit dem Basismodul anwendbar) ermöglicht eine vertiefte Berichterstattung für Unternehmen mit weiterentwickelten Nachhaltigkeitsprozessen oder erhöhten Stakeholder‑Anforderungen und beinhaltet:
Allgemeine Informationen C1 Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit - Zugehörige Initiativen
C2 Beschreibung der Verfahrensweisen, Konzepte und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
Umweltkennzahlen Erwägungen bei der Abgabe von Treibhausgasemissionen unter B3 (Basismodul)
C3 THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel
C4 Klimarisiken
Sozialkennzahlen C5 Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der Arbeitskräfte
C6 Zusätzliche Informationen über Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte für die Achtung der Menschenrechte und diesbezügliche Prozesse
C7 Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte
C8 Umsatz aus bestimmten Tätigkeiten
C9 Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan

Der VS als Obergrenze für Datenabfragen

Der VS dient als Referenz für den sogenannten Value Chain Cap. Damit wird begrenzt, welche Nachhaltigkeitsinformationen CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von bestimmten Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette für ihre gesetzliche Berichterstattung verlangen dürfen.
Geschützt sind Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr durchschnittlich höchstens 1.000 Beschäftigte hatten. Für Zwecke der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung dürfen von ihnen grundsätzlich keine Angaben verlangt werden, die über die im einschlägigen Anhang der Verordnung aufgeführten Datenpunkte hinausgehen. Die angefragten Unternehmen können die Bereitstellung darüber hinausgehender Informationen für diesen Zweck ablehnen. Der Cap betrifft jedoch nicht automatisch Datenanfragen zu anderen Zwecken, etwa für das Risikomanagement oder gesetzliche Sorgfaltspflichten.
Bei einzelnen Datenpunkten unterscheidet der VS nach Unternehmensgröße: Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten sind bestimmte Angaben freiwillig, die für größere Unternehmen erforderlich sein können. Der Value Chain Cap gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Vorteile des VS-Standard für KMU

Viele Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, möchten ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent darstellen. Der VS bietet ihnen dafür einen strukturierten Rahmen.
  • Einheitliche Datenbasis: Der VS bietet eine gemeinsame Struktur für Nachhaltigkeitsangaben und kann dadurch wiederkehrende Datenanfragen vereinheitlichen.
  • Fokus auf zentrale Themen: Der Standard bündelt ausgewählte Umwelt-, Sozial- und Governance-Angaben, die für Geschäftspartner, Banken und Investoren relevant sein können.
  • Strukturierter Einstieg: Unternehmen können ihre Nachhaltigkeitsinformationen schrittweise und nach einem vorgegebenen Aufbau erfassen.
  • Für unterschiedliche Unternehmen nutzbar: Der Standard ist branchenoffen. Zugleich sind einzelne Anforderungen nach Unternehmensgröße abgestuft.
  • Unterstützung im Austausch mit Geschäftspartnern: Angaben in einem einheitlichen Format können die Kommunikation mit Kunden, Banken, Investoren und weiteren Geschäftspartnern erleichtern.
  • Vorbereitung auf mögliche künftige Anforderungen: Die Arbeit mit strukturierten Nachhaltigkeitsdaten kann Unternehmen dabei helfen, ihre Datengrundlage weiterzuentwickeln. Ein VS-Bericht ersetzt jedoch keine CSRD-Berichterstattung, falls ein Unternehmen künftig berichtspflichtig wird.
  • Fazit: Der VS ist mehr als eine freiwillige Berichtsoption. Er kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsinformationen zu ordnen und daraus erste Ansatzpunkte für eigene Ziele und Maßnahmen abzuleiten. Wie wirksam der Standard in der Praxis ist, hängt auch davon ab, ob Unternehmen ihn anwenden und Datenabfragende ihn als gemeinsame Grundlage nutzen.

Unterstützungsangebote zur Umsetzung einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Um Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Anforderungen zu unterstützen, stehen verschiedene Angebote und Hilfsmittel zur Verfügung:
Handlungshilfe “5 Schritte zum VSME-Bericht”
Im Umwelt- und Klimapakt Bayern entwickelte das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) die Handlungshilfe „5 Schritte zum VSME-Bericht“ sowie eine Excel-Handreichung zur Identifikation unternehmensindividueller VSME-Offenlegungspflichten.
Die Handlungshilfe unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeit. Sie enthält Hintergrundinformationen, nützliche Tipps, praxisnahe Beispiele und Checklisten für eine gelungene VSME-Berichtserstattung.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) Die Bundesregierung stellt mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein kostenfreies Unterstützungsangebot für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereit. Dieses umfasst die DNK-Plattform zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach ESRS bzw. VS, die DNK-Checklisten zur strukturierten Aufbereitung der Berichtsanforderungen sowie den DNK Sustainability Campus mit kostenfreien Informations-, Schulungs- und Beratungsangeboten.
ESRS Knowledge Hub von EFRAG Unterstützung bei der Anwendung der ESRS bietet das von EFRAG im Dezember 2025 eröffnete „ESRS Knowledge Hub“. Die interaktive Online-Plattform stellt die ESRS, die überarbeiteten ESRS 2026, den VS sowie weitere Umsetzungsleitlinien zentral zur Verfügung und verknüpft die Anforderungen mit Erläuterungen, Querverweisen, XBRL-Auszeichnungen sowie relevanten europäischen und internationalen Regelwerken.
EMAS-Umwelterklärung Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist oftmals ein bestehendes Umweltmanagementsystem und die entsprechende Berichterstattung der Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über die EMAS-Umwelterklärung werden beispielsweise bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards abgedeckt.