Nr. 5500716
Nachhaltig Wirtschaften

Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und soll die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette verbessern. Als Zulieferer für große Unternehmen können auch kleine und mittlere Unternehmen vom Gesetz betroffen sein. Seitens der EU ist eine Verschärfung des deutschen Gesetzes zu erwarten.
Unterstützung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterliegen nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG. Allerdings ist davon auszugehen, dass betroffene (große) Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten an Zulieferbetriebe weiterreichen und entsprechende Informationen und Vereinbarungen einfordern.

Interpretationshilfe zum LkSG

Das LkSG enthält menschenrechtliche Verbote, gegen die zu verstoßen Unternehmen und ihre Zulieferer vermeiden sollen. Die vorliegende Interpretationshilfe konkretisiert unklare Rechtsbegriffe und dient als Grundlage zur Abstimmung relevanter Akteure.

Mustertext

Mit dem Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC) kommuniziert ein Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten. Der BIHK hat ein branchenneutrales Muster erstellt.

Hilfestellung zum LkSG

Unabhängig davon, ob sie selbst unter das LkSG fallen, werden zahlreiche KMU von betroffenen Kunden zur Unterzeichnung eines Verhaltenskodex, zur Erteilung von Informationen, zu Garantien zur Einhaltung von Menschenrechten o. ä. aufgefordert. Das neue Merkblatt enthält einige Textvorschläge für Antwortschreiben.

Sorgfaltspflicht umsetzen

Unternehmen werden verpflichtet in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu überprüfen. Wir haben die Eckpunkte für Sie zusammengefasst.

Hilfe in der Praxis

Es gibt vielerlei Informations- und Unterstützungsangebote für Unternehmen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Hier gibt es einen Überblick.

Hintergrund

Die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab.