Nr. 5500716
Nachhaltig Wirtschaften

Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und soll die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette verbessern. Als Zulieferer für große Unternehmen können auch kleine und mittlere Unternehmen vom Gesetz betroffen sein. Seitens der EU ist eine Verschärfung des deutschen Gesetzes zu erwarten.