Nr. 4501632
Fachthemen

Import aus Drittländern

EU-Aussenhandel

Eine Orientierungshilfe für angehende Importunternehmen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, was bei der Einfuhr zu beachten ist.

Importe in die EU

Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen seit 1. Oktober 2023 mit Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) rechnen. Berichtspflichtig ist der Einführer/Anmelder oder dessen indirekter Vertreter. Die national zuständige Behörde (NCA) ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Import in die EU

Bei minderwertigen Holzverpackungen droht die Einschleppung von Schädlingen, ggf. sind pflanzengesundheitliche Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Risikowarenliste wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Einfuhr in die EU

Die Stahlschutzverordnung soll den Stahlsektor der EU vor den schädlichen Auswirkungen globaler Überkapazitäten schützen. Am 30. Juni wurde die Durchführungsverordnung zur Aufteilung der Zollkontingente auf die Handelspartner veröffentlicht. Die Kommission hat nun eine Konsultation gestartet, ob zusätzliche Produkte aufgenommen werden sollten.

Fachthemen

Wer haftet, wenn ein fehlerhaftes Produkt zu Schäden führt? Welche Ansprüche kann der Geschädigte geltend machen?

Einfuhr Mehrwegverpackungen

Diese Änderung des EU-Zollrechts beendet ein jahrelanges Ärgernis. Leere Mehrwegverpackungen können nun durch mündliche oder konkludente Anmeldung eingeführt werden.