Einfuhr in die EU
Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen ab 01. Juli 2026
Am 7. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz des europäischen Stahlsektors vor den unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Am 13. April 2026 haben der Rat und das Europäische Parlament nun eine vorläufige Einigung über eine Verordnung erzielt, mit der die negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den EU-Stahlmarkt bekämpft werden sollen. Die Verordnung soll die derzeitigen Schutzmaßnahmen der EU für Stahl ersetzen. Am 30. Juni wurde die Durchführungsverordnung zur Aufteilung der Zollkontingente auf die Handelspartner veröffentlicht.
Die Kommission betont, dass der Stahlsektor zentral für die Wettbewerbsfähigkeit, den Klimaschutz und die strategische Autonomie Europas ist, doch aufgrund globaler Überkapazitäten gerät der EU-Stahlsektor zunehmend unter Druck: Überimporte und niedrige Auslastung gefährden Investitionen und Arbeitsplätze. Die vorläufige Einigung behält die Kernstruktur des Kommissionsvorschlags aus Oktober bei und führt gleichzeitig mehrere Anpassungen ein, die dem Ziel Rechnung tragen, die strukturellen weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor abzubauen und gleichzeitig die Stabilität der Lieferketten in der EU zu gewährleisten.
Die betroffenen HS Codes finden Sie im Annex I des Vorschlags zum Schutz des europäischen Stahlsektors.
Die Kommission hat nun eine Konsultation gestartet, um Rückmeldungen von Interessenträgern zum Anwendungsbereich der EU-Stahlverordnung einzuholen und zu prüfen, welche Produkte in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten. Zu den Befragten v.a. gehören Stahlhersteller und Stahlverwender, Händler, Importeure und Branchenverbände. Die Konsultation ist bis 28.09.2026 geöffnet. Weitere Infos finden Sie unter Rückmeldungen zum Anwendungsbereich der EU-Stahlverordnung erbeten.
Kernpunkte der Verordnung:
- Mit der Verordnung wird ein überarbeitetes Zollkontingentssystem (TRQ) für Stahleinfuhren in die EU eingeführt. Im Vergleich zu den Schutzmaßnahmenkontingenten für 2024 (18,3 Millionen Tonnen Importvolumen pro Jahr) reduziert das neue System das Gesamtvolumen der Stahlimportkontingente um etwa 47% (18,3 Millionen Tonnen pro Jahr) und erhöht den Zollsatz außerhalb des Kontingents auf 50%.
- Die Vereinbarung sieht vor, dass nicht ausgeschöpfte Einfuhrkontingente für alle Produktkategorien im ersten Anwendungsjahr von einem Quartal auf das nächste übertragen werden können. Dadurch sollen die Wirtschaftsakteure flexibler werden und die Lieferketten sollen unterstützt werden.
- Ab dem zweiten Jahr wird die Kommission auf Basis bestimmter Kriterien darüber entscheiden, ob eine solche vierteljährliche Übertragung für bestimmte Produktkategorien zugelassen wird. Zu diesen Kriterien zählen der Importdruck, die Quote der Kontingentauslastung sowie die Verfügbarkeit von Lieferungen für nachgelagerte Industrien.
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Die Hälfte der jährlichen Einfuhrquote der EU, die in der Stahlverordnung auf 18,3 Millionen Tonnen festgelegt ist, wurde für Präferenzhandelspartner reserviert. Die andere Hälfte steht allen Handelspartnern ohne Diskriminierung zur Verfügung, einschließlich der FTA-Partner. Details (KN Code + Länder) finden Sie in der Implementing regulation - EU - 2026/1457 - EN - EUR-Lex in Annex l. Zudem steht ein Factsheet: EU steel measure zur Verfügung.
- Einführung einer Melt-and-Pour-Verpflichtung (Schmelz- und Gießpflicht): Importeure müssen belegen, in welchem Land das Rohstahlmaterial zum ersten Mal geschmolzen und in seine erste feste Form gebracht wurde. Damit sollen Umgehungen vermieden werden.
- Gemäß dem von den Mitgesetzgebern erzielten Kompromiss wird das Land, in dem der Stahl geschmolzen und gegossen wird, als Faktor bei der Zuteilung von Kontingenten an Drittländer herangezogen.
- Die Kommission muss innerhalb von zwei Jahren prüfen, ob das Land der Schmelze und des Gießens als Grundlage für die Zuteilung länderspezifischer Zollkontingente herangezogen werden soll. Gegebenenfalls wird sie einen entsprechenden neuen Legislativvorschlag vorlegen.
- Überprüfungsmechanismus:
- Innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission prüfen, ob der Geltungsbereich auf weitere Stahlerzeugnisse – einschließlich Rohre, bestimmter Arten von Draht und geschmiedeter Stäbe – ausgeweitet werden sollte. Gegebenenfalls wird sie Gesetzesänderungen vorschlagen.
- Eine zweite Überprüfung findet innerhalb von zwölf Monaten statt, damit die Kommission beurteilen kann, ob weitere Anpassungen, insbesondere in Bezug auf Erzeugnisse, die aus Stahl bestehen oder einen erheblichen Anteil an Stahl enthalten, erforderlich sind. Dabei werden die Marktentwicklungen und mögliche Umgehungsrisiken berücksichtigt.
- Danach erfolgen alle zwei Jahre weitere Überprüfungen des Anwendungsbereichs.
- Die Verordnung führt Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsbestimmungen ein. Damit soll sichergestellt werden, dass das Instrument im Laufe der Zeit wirksam und verhältnismäßig bleibt. Die Kommission wird die Funktionsweise der Maßnahme regelmäßig bewerten und bei Bedarf Anpassungen vorschlagen, um auf Marktentwicklungen oder sich ändernde globale Überkapazitäten reagieren zu können.
- Ausnahmen gelten für Importe aus Norwegen, Island und Liechtenstein – diese Länder sind vom Kontingent- und Zollmechanismus ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass der Zusatzzoll erhoben wird, wenn der Importeur in der Zollanmeldung keine Inanspruchnahme der Kontingente beantragt.
In der der Verordnung beigefügten gemeinsamen Erklärung bekräftigen die Mitgesetzgeber und die Kommission ihre Befürwortung für den Abbau wirtschaftlicher Abhängigkeiten von Russland. Sie heben zudem die laufenden Bemühungen zur Diversifizierung der Stahlimporte hervor, die mit dem schrittweisen Auslaufen russischer Stahlprodukte einhergehen.
Am 1. Juli 2026 führte auch das UK neue Beschränkungen im Stahlhandel ein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.
Quellen:
- Council and European Parliament strike deal to protect EU’s steel industry from global overcapacity
- Einigung auf Schutz der EU-Stahlindustrie vor Auswirkungen weltweiter Überkapazitäten
- EU-Stahlindustrie: Neue Vorschriften zum Schutz vor Auswirkungen globaler Überkapazitäten treten in Kraft
- New rules to protect EU steel industry from damaging impacts of global overcapacity